Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr sein Fahrzeug wechselt und im Zuge dessen von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode wechseln möchte, wie ist hierbei der genaue Ablauf?
Insbesondere stellen sich folgende Fragen:
Abrechnungsmodalitäten:
Muss zunächst für den Zeitraum bis zur Umstellung (z. B. monatlich oder quartalsweise) weiterhin eine pauschale Versteuerung erfolgen und anschließend eine rückwirkende Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten stattfinden?
Erforderliche Informationen für die FiBu-Abteilung:
Welche konkreten Unterlagen und Informationen (neben dem Hinweis auf die Methodenänderung) werden benötigt?
Lohnabrechnung:
Welche Auswirkungen hat der Methodenwechsel auf die Lohnabrechnung, insbesondere in Bezug auf geldwerten Vorteil, Nachversteuerung o. Ä.?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Erläuterung zum korrekten Vorgehen.
Hallo @Bahi2025,
bitte halten Sie bezogen auf die ersten beiden Fragen Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt und ihrer Finanzbuchführung.
Rechtlich können wir Sie nicht beraten.
In LODAS ändert sich durch den Methodenwechsel die Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte.
Weitere Informationen finden Sie unter den Punkten 3.4 und 3.5 hier:
Firmenwagen abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Eventuell hat auch ein Mitglied aus der DATEV-Community noch einen Rat.