Hallo liebe Community, ein Mandant von uns hat seinem Mitarbeiter monatlich Provisionen bezahlt. Nun hat die Dt. RV bei der Prüfung diese Provisonen zum Phantomlohn rangezogen.
Wie können wir dieses Problem vermeiden?
Abschlag Prämie monatlich abrechnen über die Jahrestabelle?
Zielvereinbarung für das Jahr abschließen und dann weiterhin monatliche Provisonszahlungen zahlen, jedoch gleichbleibender Betrag?
Danke für die Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie können doch für die Berechnung für Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt die Durchschnitte über DATEV errechnen lassen (richtige Einrichtung vorausgesetzt).
Die Einrichtung von Durchschnittsspeichern finden sind in der LEXINFORM-Datenbank zum entsprechenden Programm.
Ja aber der Mandant möchte das nicht. Deswegen meine Frage wie wir das umgehen könnten ohne dass es Probleme gibt.
Hallo,
rechtlich können wir Sie dazu nicht beraten. Klären Sie das Vorgehen bzw. die Alternative bitte mit der Deutschen Rentenversicherung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG