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Pflichtzuschuss AG und freiwilliger Zuschuss bAV

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letzte Antwort am 08.11.2021 11:58:48 von TN
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robo2106
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Kann mir jemand Unterstützung geben? Wir rechnen mit Lodas ab

ich habe folgenden Sachverhalt bei der Erfassung einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung:

- Entgeltumwandlung 35,44 €

- Vermögenswirksame Leistungen (Der VL Vertrag so ruhen) so steht es auf der Entgeltumwandlung 40 €

- 15 % Pflichtzuschuss 11,32 €

- also gesamt 86,76 €

Nun gibt der Arbeitgeber 13,29 € als Zuschuss (bisher zur VWL) laut Vertrag dazu.

- Ich habe nun die Summe aus 35,44 plus 40 € = 75,44 € als Entgeltumwandlung

- und den Pflichtzuschuss mit 15 % hinterlegt.

- Zusätzlich habe ich die Differenz (13,29 AG Zuschuss ./. 11,32 € Pflicht Zuschuss) 1,97 € als laufenden Bezug im Arbeitgeberanteil in der bAV hinterlegt.

Für mich geht aber die Logik nicht auf, da ja nun nicht nur wie im Vertrag 86,76 € als Gesamtbeitrag zu berücksichtigen sind, sondern nun noch zusätzlich die 1,97 €

- kann mir jemand sagen, wie das richtig zu erfassen ist?

- müsste nicht damit die Vereinbarung der Gehaltsumwandlung geändert werden?

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Guten Morgen Frau Boley,

da der AG freiwillig einen höheren Zuschuß leistet, würde ich den Gehaltsverzicht reduzieren und die Gehaltsverzichtserklärung ändern lassen, so das der Gesamtbeitrag wieder passt.

Alternativ kann der Vertrag auch in der Ansparsumme erhöht werden.

Das wäre mit dem AG/AN zu klären.

Viele Grüße

Ruth Korn

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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Boley,

laut unserem Versicherungsmakler bleiben die 13,29 € AG-Zuschuss VWL als st- und sv-pflichtiger Lohnbestandteil stehen. Also so wie vorher, als noch die 40,00 € im Netto-Bereich abgezogen wurden.

Wenn der AN seine VWL umwandeln möchte, ändert es ja nichts an der bereits ausgesprochenen Zugabe des AG…

Somit:

VWL AG                         13,29 (st-/sv-pflichtig!)

891 bAV AG-Zus.           11,32

911 Betr. AV AN              75,44

914 Betr. AV AN              75,44-

Ich habe die gleiche Konstellation, mit anderen Beträgen und rechne es genauso wie oben dargestellt ab.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, falls ich es falsch dargestellt habe.

Viele Grüße

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Boley,

die 15% werden ausschließlich auf die Entgeldumwandlung berechnet und

inklusive VWL. Die VWL zahlt ja der Arbeitgeber dazu und nicht der AN.

Oder habe ich das falsch verstanden? Dann sollte aber der Vertrag auf

Euro 75,44 Entgeltumwandlung geändert werden.

Sollte es ein AG-Anteil sein, der dazu kommt, dann so eingeben:

Ich trage im AG-Anteil nur noch den AWVL Beitrag rein und im AN-Anteil seine Gehaltsumwandlung.

Denn vorne auf der ersten Seite ist ja der neue Button, der nur auf die Entgeltumwandlung, den Pflichtzuschuss des AG-Anteils automatisch berechnet.

Ich glaube kaum, das der AN die Euro 40,00 noch zusätzlich bezahlen will, die sollen ja vom Arbeitgeber dazu gegeben werden und nicht noch extra vom AN abgezogen werden.

Entgeldumwandlung AN Euro 35,44

Pflichtzuschuss AG                   5,32

AVWL                                      40,00

Gesamt                           Euro 80,76 werden an die Versicherung bezahlt.

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Sandra6
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Hallo,

 

bei uns bekommen die MA ebenfalls den VWL-AG-Anteil, aus für diesen soll ebenfalls eine Zuschuss von 15% gewährt werden.

Gebe ich den VWL-Anteil bei der BAV als festen AG-Zuschuss mit ein, wird der Zuschuss nur aus dem AN-Umwandlungsbetrag gerechnet.

 

Wie haben Sie den VWL-Anteil als st/sv-pflichtig erfasst? Mit eigener Lohnart? Über die VWL-Maske geht das ja ohne Abzug nicht.

 

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

 

Viele Grüße

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
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Vielleicht hier:?

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DOK 9235541 (LuG)

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letzte Antwort am 08.11.2021 11:58:48 von TN
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