Guten Tag,
ich habe mit der Mai-Abrechnung die EEL-Bescheinigung an die hinterlegte Krankenkasse der Arbeitnehmerin gesendet, Bescheinigung lag vor, dass das Kind zwei Tage krank war.
Jetzt bin ich (erst) darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Bescheinigung doch für eine private Zusatzversicherung ausgestellt wurde.
Muss die EEL-Bescheinigung jetzt tatsächlich über LuG an die private Zusatzversicherung gesendet werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die EEL-Meldung wegen Kind krank kann aus DATEV Lohn und Gehalt nur an die beim Mitarbeiter hinterlegte gesetzliche Krankenkasse übermittelt werden. Eine Datenübermittlung an eine private Zusatzversicherung ist nicht möglich.
Bei Privatversicherten ohne Anspruch auf Krankentagegeld muss für die Unterbrechung der Ausfallschlüssel PO (Pflege krankes Kind ohne Kranken(tage)geldanspruch) erfasst werden.
Wenn beide Ehepartner privat versichert sind, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
Wenn ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert ist, ist entscheidend, bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Wenn die Kinder dem privat versicherten Ehepartner zugeordnet sind, fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist, weil keine Familienversicherung Ihrer Kinder vorliegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 5303309 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Kinderkrankengeld - Beispiele für Lohn und Gehalt.