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Pfändungsbetrag bei Kinderkrankengeld

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letzte Antwort am 21.08.2025 10:24:39 von lohnexperte
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Stephie_Lorenz
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe zum ersten Mal in LODAS eine Gehaltspfändung. Im ersten Monat, in dem jetzt gepfändet wird, hat der Mitarbeiter 2 Tage als Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" drin.

 

Der pfändbare Betrag errechnet sich dann anhand dem gekürzten Verdienst, das habe mit Hilfe der Pfändungstabelle 2025 nachvollziehen können.

 

Aber ist das tatsächlich korrekt so? Oder müsste das fiktive Entgelt, das ohne die Fehlzeit entstanden wäre, herangezogen werden und wir haben irgendwas im LODAS falsch geschlüsselt?

 

Vielen Dank vorab mal wieder für jede Hilfe!

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 4
100 Mal angesehen

@Stephie_Lorenz  schrieb:

 

... Oder müsste das fiktive Entgelt, das ohne die Fehlzeit entstanden wäre, herangezogen werden und wir haben irgendwas im LODAS falsch geschlüsselt?


Pfändungen anhand fiktiver Entgelte in der Entgeltabrechnung sind zumindest mir nicht bekannt.

 

VG

 

 

 

 

Stephie_Lorenz
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
56 Mal angesehen

Der Mitarbeiter hat jetzt angeblich die Forderung doch an den Gläubiger überwiesen, wir erfahren am Montag, ob die Zahlung eingegangen ist.

 

Was mache ich in so einem Fall? Eigentlich müsste ich die angelegte Pfändung dann wieder löschen. Da bringt LODAS eine Fehlermeldung, dass das nicht zulässig ist, fragt aber im gleichen Zuge, ob ich das machen möchte - es scheint also technisch zu gehen.

 

Wie sollte ich die Pfändung sonst wieder aus dem Programm rausbringen?

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lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
45 Mal angesehen

Ich würde die Pfändung nur löschen, wenn der PfÜB im selben Monat eingegangen und anschließend wieder für hinfällig/erledigt erklärt worden ist durch den Gläubiger bzw. Gläubigervertreter.

 

Bei einer in Vormonaten angelegten Pfändung würde ich den Schuldbetrag auf Null Euro ändern und als letzten Abrechnungsmonat den Vormonat eintragen.

 

VG

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letzte Antwort am 21.08.2025 10:24:39 von lohnexperte
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