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Pfändung wird nicht abgezogen

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letzte Antwort am 29.10.2018 15:00:36 von greese
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optima
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
1779 Mal angesehen

Guten Morgen,

arbeite mit Lohn/Gehalt classic.

Wir haben einen Lohnpfändungs-Bescheid erhalten. Habe die Pfändung angelegt. Es erscheint aber lediglich auf der Abrechnung unten links Pfändung Rest, obwohl ich als ersten Monat 10/2018 angelegt habe.

Wieso erfolgt hier kein Abzug?

Habe ich etwas falsch angelegt?

Danke schon mal für Eure Hilfe

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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Moin,

liegt denn das pfändbare Netto-Entgelt über € 1.569,99? Dies ist ja der Freibetrag für die Pfändung bei einer unterhaltsberechtigten Person.

Lohnpfändungs-Tabelle 2017

Viele Grüße

Uwe Lutz

jennifervista
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

manchmal liegt es auch am Zustell Datum, da dort der 25.10.2018 steht, wird es eventuell anteilig gerechnet?

Probier doch mal "spaßeshalber" das Datum auf 01.10.2018 zu setzen.

Gruß

Jennifer Vista

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
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Guten Morgen,

in LuG können Sie unter Auswertungen/Berechnungsschemata Pfändungen anhaken und in der dann angezeigten Auswertung sehen, ob etwas und was falsch abgezogen wurde

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
1410 Mal angesehen

Hallo,

die Annahme, dass das Zustelldatum eine Auswirkung auf die Berechnung der Pfändung hat und diese dadurch anteilig gerechnet wird kann ich nicht bestätigen.

Wenn Sie nachvollziehen möchten, warum das Programm im Oktober keine Pfändung berechnet, steht Ihnen nach der Durchführung einer Lohnabrechnung des Mitarbeiters ein Berechnungsschemata zur Verfügung.

Dieses finden Sie im Mitarbeiter in der Menüleiste unter Auswertungen / Berechnungsschemata. Dort wählen Sie zuerst den Monat aus und anschließen ist der Haken bei "Berechnungsschema - Pfändung" zu setzen. Anschließend wird Ihnen die Erläuterung zur Berechnung einer Pfändung aufgerufen.

Wenn Sie mehr Informationen benötigen, melden Sie sich gerne über einen anderen Servicekanal an uns.

Viele Grüße

Lara Hien
Personwirtschaft
DATEV eG

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greese
Erfahrener
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Nachricht 6 von 6
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Guten Tag,

haben Sie die Pfändung erst nach der Erstellung/Versendung der Oktoberabrechnung ins Rechenzentrum  erfasst? Falls ja, so meine ich, wird erst mit der Novemberabrechnung die Pfändung greifen und es wird ggf. eine Nachberechnung für Oktober angestoßen.

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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letzte Antwort am 29.10.2018 15:00:36 von greese
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