Hallo zusammn,
bei einem Mitarbeiter wurde die Pfändung im Februar beendet, der Arbeitgeber hat über ein Darlehen die Glaübiger ausbezahlt. Das Darlehen wird über feste Raten zurück gezahlt. Durch die Steuergutschrift aufgrund des erhöhten Grundfreibetrages wird nun für Januar und Februar nochmals ein Abzug für die Pfändung vorgenommen. Kann man das verhindern?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @dneumann
Die Pfändung zu dem Zeitpunkt beenden, wenn diese durch den Arbeitgeber getilgt wurde.
Grüße
AKW
neue Stände für Januar und Februar mit den bisherigen Abzugsbeträgen lt. Erstabrechnungen fix hinterlegen; ab März Restbetrag "0"
Vielen Dank für die Antworten.
@ AKW: Hatte ich bereits gemacht, aber durch die Rückrechnung wurde es wieder aktiv.
@ lohnhilfe: Das hat geklappt. Vielen Dank.
LG
DN