abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pfändung stornieren

2
letzte Antwort am 20.03.2023 13:51:15 von Milla1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
260 Mal angesehen

Hallo Community,

 

Mitarbeiter im Januar 2023 ausgetreten. Im Februar 2023 leider noch fälschlicherweise Pfändung abgerechnet.

Muss eine Nachberechnung für eine Pfändung in L&G vornehmen 😞

 

Habe folgendes getan:

 

1. Mitarbeiter  - Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung - Allgemeine Daten im Feld "letztmalige Abrechnung" 01-2023 erfasst (die Pfändung soll dann letztmalig abgerechnet werden).

 

2. Im Feld "gewöhnliche Forderung" auf "0" gesetzt

 

3. Lohnabrechnung durchgeführt, Feld "Erster Monat der Nachberechnung" auf 01-23

Die abgezogene Pfändungsbetrag sollte mit der Lohnabrechnung korrigiert werden, was aber nicht geschieht.

 

Was mache ich falsch?

 

Thank you for the tipps

 

MfG,

Milla

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
221 Mal angesehen

Hallo,


bereits abgeführte Beträge an einen Gläubiger werden auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht mehr erstattet, da in der Regel die Zahlungen bereits erfolgt sind.


Daher erhalten Sie den Hinweis #LN23927 der besagt, dass Sie den überzahlten Betrag vom Gläubiger zurückfordern sollten, sofern die Pfändung im Folgemonat nicht mehr abgerechnet wird.


Zahlen Sie den Überzahlungsbetrag mit einer Nettolohnart an den Arbeitnehmer aus.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
192 Mal angesehen

Frau Preuß,

vielen Dank für den Tipp 🙂

0 Kudos
2
letzte Antwort am 20.03.2023 13:51:15 von Milla1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage