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Pfändung eBike Leasing Lodas

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letzte Antwort am 14.02.2024 21:03:54 von greese
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SteP123
Beginner
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Nachricht 1 von 3
229 Mal angesehen

Hallo in die Runde 🙂

Ich mal wieder - diesmal mit folgender Situation:

 

Ein MA hat eine Pfändung laufen - bekommt nun aber mit Genehmigung von AG das eBike-Leasing.

Den Abzug habe ich genau wie bei jedem anderen MA hinterlegt.

Nun wird da aber ja sozusagen der Betrag nur vom Brutto abgezogen...

In der Lohnart ist auch "voll Pfändbar" hinterlegt... nun passiert aber folgendes... die Summe vom Leasing wird vom Brutto abgezogen und der Pfändungsbetrag ist geringer...

 

Muss ich den "Sachbezug" ggf. noch addieren?


Danke vorab

_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
170 Mal angesehen

Hallo,

 

na ja, entweder bekommt mein ein E-Bike zusätzlich zum Gehalt oder mit Gehaltsverzicht.

Wenn es Gehaltsverzicht ist, wird natürlich auch der Pfändungsbetrag weniger, da man ja auf einen Teil des Bruttogehaltes verzichtet. Der Sachbezug muss natürlich dazu, aber dennoch wird die Pfändung am Ende weniger.

 

Beispiel:

Ein Arbeitgeber überlässt einem Arbeitnehmer, der 3.000 Euro brutto verdient, ein JobRad mit einem Listenpreis von 3.900 Euro. Die Nutzungsrate beträgt 113,39 Euro, der zu versteuernde geldwerte Vorteil (0,25 Prozent) 9 Euro.

 

Macht am Ende eine Kürzung der Pfändungs-Bemessungsgrundlage € 104,39 aus.

 

VG Anja

 

 

 

 

Manchmal ist weniger auch mehr.
greese
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
161 Mal angesehen

Hallo,

 

dieses Dokument bezieht sich zwar auf LuG, aber der Sachverhalt ist gut dargestellt:

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1008514

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letzte Antwort am 14.02.2024 21:03:54 von greese
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