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Pfändung Verbraucherinsolvenz korrigieren

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letzte Antwort am 10.06.2022 07:17:31 von Sailor
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AnniT2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
191 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein Abrechnungsproblem

 

EIn Mitarbeiter hatte im April erstmalig eine Pfändung -  Verbraucherinsolvenz. Aufgrund falscher Angaben zu den Unterhaltsbrechtigten wude eine Pfändung gezogen, was falsch war. Nach Telefonat mit dem Anwalt haben wir die Unterhaltsbrechtigten angepasst und den Differenzbetrag als Abschlag überwiesen. Der April ist also auf 0, Pfändung gezogen - korrigiert -und Abschlag. Jetzt im Mai zieht er zwar keine Forderung Aber zieht eine orderung aufgrund Pfändung dieses betrages im Netto ab. Im Berechnungsscheme ganz unten *Verteilung des Pfändungsbetrages -  genau diese Summe. Was mache ich falsch?? Wir rechnen mit LODAS.

 

Danke 😞

Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
162 Mal angesehen

Hallo AnniT2020,

 

wenn Sie dem Arbeitnehmer außerhalb der Lohnabrechnung Geld überwiesen  haben, müssen Sie das auch in Lodas erfassen mit einer Netto-Bezugs-Lohnart.

 

Viele Grüße

Sailor

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letzte Antwort am 10.06.2022 07:17:31 von Sailor
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