Guten Tag,
wir haben bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer (0000) eine Pfändung. Diese habe ich im Programm mit der Nettomethode eingetragen und das Programm hat mir alles berechnet.
Nun hat sich der Mandant bei uns gemeldet, wie er bitte von dem übrigen Betrag noch die private KV/RV bezahlen soll und ob das nicht vorher bei der Pfändung abgezogen werden müsste.
Die Pfändung ist wohl auf den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.
Aber
Auf dem Berechnungsschema von DATEV Lohn und Gehalt (anbei) habe ich keine Info zur Krankenversicherung gefunden. Wird das automatisch vom Programm berücksichtigt? Wie kann ich das kontrollieren? Ich denke mir, dass DATEV so etwas doch sicherlich automatisch berechnen müsste. Kann ja nicht sein, dass ich da etwas per Hand ausrechnen muss. Allerdings komme ich gerade überhaupt nicht weiter, was ich machen muss.
Danke vorab für Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
es hat sich erledigt :')
DenverCoder9-Frage: wie?
die Abrechnung ist korrekt und es muss nachträglich eine Pfändungsfreistellung mit Zahlungsnachweisen der privaten KV/RV beantragt werden.