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Pfändung Geldwerter Vorteil

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letzte Antwort am 09.01.2025 10:40:59 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Community,

 

ich wünsche allen noch ein schönes und gesundes neues Jahr !!

 

Ich habe einen Mitarbeiter bei dem Pfändungen abgerechnet werden. Jetzt bekommt er einen Firmenwagen.

Der geldwerter Vorteil (1% Regelung) unterliegt ja der Pfändung. Ist es richtigt dass die Fahrten Wohnung - Tätigkeisstätte nicht einbegzogen werden dürfen. Dann muss ich die Lohnarten umschlüsseln ? Ist das korrekt.

 

Viele Grüße

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo @Bonita66,


rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Klären Sie z. B. mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, welche Abrechnungswerte in diesem Fall pfändbar sind.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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chrwilking
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
154 Mal angesehen

Hallo Bonita66,

 

nach aktueller Rspr. des Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei der Versteuerung des Nutzungsvorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit beim überlassenen Fahrzeug (0,03%) um keine pfändbare Naturalleistung. 

(BAG Urteil vom 31.05.2023 S AZR 273/22). 

 

 

Viele Grüße

 

Christine Wilking

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
141 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

 

Sie (die Datev) belegen die (Stamm)Lohnarten(kerne) doch aber bereits entsprechend vor, wie zum Beispiel beim Weihnachtsgeld, oder Überstunden, so dass, wenn man einen AN mit Pfändung abrechnet, diese Lohnarten entsprechend nur eingeschränkt gepfändet werden.

 

Also müssten Sie (die Datev) doch jetzt ebenfalls prüfen, ob für die Sachbezugslohnart "Fahrten Wohnung Arbeit bei Pkw-Nutzung" ebenfalls eine Änderung auf unpfändbar erfolgen muss.

LG
VM
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Community,

 

vielen Dank für Eure Hilfe. Habe das auch so gelesen und schlüssel die Lohnart jetzt um.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 09.01.2025 10:40:59 von Bonita66
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