Hallo Community,
ich wünsche allen noch ein schönes und gesundes neues Jahr !!
Ich habe einen Mitarbeiter bei dem Pfändungen abgerechnet werden. Jetzt bekommt er einen Firmenwagen.
Der geldwerter Vorteil (1% Regelung) unterliegt ja der Pfändung. Ist es richtigt dass die Fahrten Wohnung - Tätigkeisstätte nicht einbegzogen werden dürfen. Dann muss ich die Lohnarten umschlüsseln ? Ist das korrekt.
Viele Grüße
Hallo @Bonita66,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Klären Sie z. B. mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, welche Abrechnungswerte in diesem Fall pfändbar sind.
Hallo Bonita66,
nach aktueller Rspr. des Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei der Versteuerung des Nutzungsvorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit beim überlassenen Fahrzeug (0,03%) um keine pfändbare Naturalleistung.
(BAG Urteil vom 31.05.2023 S AZR 273/22).
Viele Grüße
Christine Wilking
Hallo Frau Frohmeyer,
Sie (die Datev) belegen die (Stamm)Lohnarten(kerne) doch aber bereits entsprechend vor, wie zum Beispiel beim Weihnachtsgeld, oder Überstunden, so dass, wenn man einen AN mit Pfändung abrechnet, diese Lohnarten entsprechend nur eingeschränkt gepfändet werden.
Also müssten Sie (die Datev) doch jetzt ebenfalls prüfen, ob für die Sachbezugslohnart "Fahrten Wohnung Arbeit bei Pkw-Nutzung" ebenfalls eine Änderung auf unpfändbar erfolgen muss.
Hallo Community,
vielen Dank für Eure Hilfe. Habe das auch so gelesen und schlüssel die Lohnart jetzt um.
Viele Grüße