Hallo an die DATEV-Community,
auf anraten von DATEV wende ich mich an euch, weil keine rechtliche Beratung erfolgen kann. Aber vielleicht hattet ihr schon mit folgendem Thema Berührungen und könnt mir weiterhelfen:
Wir rechnen in der Kanzlei hin und wieder Geschenke an Mitarbeiter und Betriebsveranstaltungen über eine extra Personalnummer ab (macht eigentlich nur eine Kollegin - also bitte nicht fragen warum :)). Sogenannter Personalnummer Dummy.
Eintrittsdatum aber kein Austrittsdatum.
Abrechnungstechnisch ist das alles in Ordnung.
Aber mir wurde jetzt gesagt, dass es Probleme bei der elektronischen Übermittlung der EuBp-Daten an die Deutsche Rentenversicherung geben wird. Weil halt kein Austrittsdatum erfasst ist und kein laufendes Arbeitsentgelt abgerechnet wird. Mehr konnte mir DATEV aber leider nicht sagen. Eine LohnArchiv DVD kann erstellt werden.
Hattet ihr das schon mal, dass es bei der Prüfung durch die DRV "bestraft" wurde?
Habt ihr einen Vorschlag an wen man sich wenden kann oder wie man das beseitigen kann? (Klar keine neuen PNR.-Dummys). Aber wie bekommen wir die "alten" Dummys ohne Korrekturen beseitigt?
Vielen Dank schonmal und ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Liebe Grüße
Simone88
Hallo,
Ich habe auch den einen oder anderen Mandanten mit Dummy-Personalnummern "geerbt". Bei den bisherigen DRV-Prüfungen hat kein Prüfer dazu etwas gesagt oder gefragt.
Grüße
Chance
Hallo @Simone88 ,
ich glaube, das mit der Dummy-Personalnummer ist noch ein Relikt aus älterer Zeit, aber soweit ich mich erinnern kann, hat das bei keinen Prüfungen bisher zu Problemen geführt.
Die bessere Alternative ist aber meiner Meinung nach die lohnsteuerliche Nebenbuchführung. Da ist dann eigentlich auch alles sauber abgebildet, aber man muss sich natürlich die Berechnungen dazu für spätere Prüfungen archivieren.
Viele Grüße
Dirk Schmakies
@dirkschmakies schrieb:
das mit der Dummy-Personalnummer ist noch ein Relikt aus älterer Zeit, aber soweit ich mich erinnern kann, hat das bei keinen Prüfungen bisher zu Problemen geführt.
Und dazu gibt es aber keine §§§ Grundlage, dass das heute nicht mehr OK ist 🤔? Wenn doch, sehe ich Parallelen zur E-Rechnung, sodass man noch mehr keine Panik wegen Vorsteuerabzug oder Archivierung schieben muss.