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Personalakte - Beraterübtrag

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letzte Antwort am 30.09.2024 15:49:58 von Evgenia_Jost
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Private09
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Guten Morgen, 

wir überlegen gerade, welche Daten wir konkret ablegen, da grds. bei Übertrag vorgesehen ist, dass die ganze Akte mit allen Dokumenten u. Notizen übertragen wird.

Hat sich jmd. hierzu schon Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt?

Unser Plan war eigentlich alles in der P-Akte zu speichern und (fast) nichts mehr in DMS...inkl. der internen Notizen usw.

Ideen?

Danke.

 

- Werden auch die Kanzleiinternen Notizen und individuelle Knigge gänzlich übertragen oder soll irgendwann eine Einschränkung erfolgen, sodass man z.B. einen Knigge gänzlich vom Übertag ausschließen könnte?

 

(DATEV sieht es nur als Austauschplattform - sollten dann nur die DATEN, die der Mdt. uns sendet dort hinein? Das macht m.E. keinen flüssigen Ablauf möglich...)

metalposaunist
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Ich meine mich erinnern zu können, dass wir das Thema hier schon mal hatten und dabei nicht alles 1:1 übertragen wurde. Kann mich aber auch irren 🤔. Die Suchfunktion hilft Dir sicher nicht, oder?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Private09
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Dok. 1070777 nimmt ja Stellung, was passiert, aber nicht wie man dann am Besten gewisse Infos vorab erst gar nicht hochlädt. Andere StB sollen ja nichts von unseren internen Notizen etc. sehen.

 

Habe viel von der alten Welt gesehen, aber nichts vom aktuellen Stand. Kann man die Belegübertragung nicht gänzlich unterdrücken - zumindest als Option?

 

oder im Umkehrschluss zum Dokument die Übertragung so einstellen, dass man alles löst und eben nicht neu zuordnet?

 

Hoffe auf Feedback von DATEV. Danke.

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metalposaunist
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@Private09 schrieb:

Kann man die Belegübertragung nicht gänzlich unterdrücken - zumindest als Option?


Nein. Das wäre aus Sicht des Mandanten ja ziemlich 💩 und wenn ich den Berater wechsle muss ich dem neuen Berater wieder nochmal alle Daten zukommen lassen, die ich dort schon mal hochgeladen habe? So, als wenn ich den Berater bzgl. LEXWARE Office wechsle und man beim neuen Berater seine ganze Vergangenheit nicht mitnehmen kann und bei 0 aka Rechnungsnummer 1 startet. 

 

Das wirft auch kein gutes Licht auf DATEV als IT-Dienstleister an der Stelle, wenn DATEV dann zusätzliche Mehrarbeit beim Mandanten macht. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Private09
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das ist mir schon klar, aber da wir auch rechtlich beraten, benötigen wir ein Konzept gewisse Dinge zu unterbinden oder erst gar nicht im laufenden Prozess P.-Akte abzulegen, was dann aber auch nicht im Sinne des Mdt. ist...

 

Hatte auf Möglichkeiten gehofft. aber dann muss wohl nur der Mdt. dort Daten speichern und nicht wir.

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DATEV-Mitarbeiter
Evgenia_Jost
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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hallo @Private09,

 

bei dem Beraterübertrag werden die Dokumente mit allen Zuordnungsinformationen vollständig an den neuen Steuerberater übertragen. Die Notizen zu den Dokumenten zählen zu den Zuordnungsinformationen und werden somit übertragen. Wir analysieren für weitere Ausbaustufen Möglichkeiten, dokumentenbezogene Notizen (kanzleiinterne Notizen) von dem Übertrag auszuschließen.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 30.09.2024 15:49:58 von Evgenia_Jost
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