Hallo, wir hatten gerade eine Betriebsprüfung, sowohl vom Finanzamt als auch von der Dt. Rentenversicherung. Wir sind Sponsor von einem Handball- sowie Fußballverein und haben somit VIP-Eintrittskarten. Wenn nun ein Mitarbeiter mit einem Kunden dorthin geht und die Sachzuwendung für den Mitarbeiter über 50 Euro ist, muss dieses ja mit 30% pauschalversteuert werden, die SV muss nach dem Nettozufluss hochgerechnet werden und die daraus entstehenden Beträge trägt der Arbeitgeber. Welche Lohnarten benötige ich für die korrekte Berechnung? Ich freue mich über eine Antwort.
Hier dürfte alles weitere drin stehen: https://help-center.apps.datev.de/documents/1035160
Und kann es sein, dass du die Frage gleich doppelt gestellt hast?
Ja, habe die Frage in der falschen Rubrik gestellt und dann nochmal das ganze erstellt. Leider hilft mir das Dokument im Helpcenter nicht weiter. Trotzdem Danke, ich wünsche dir einen schönen Tag. 🙂
Hallo @Claudi1 ,
wir rechnen diese nach 37 b EStG pauschalbesteuerten Sachzuwendungung mit der Stammlohnart 843 ab. Korrespondierend müssen auch noch die Stammlohnarten 844 und 845 eingerichtet werden, sofern der Arbeitgeber die auf den Sachbezug anfallenden Arbeitnehmerbeträge zur SV und Lohnsteuer auf die übernommene SV übernimmt.
VG
@Claudi1 schrieb:Ja, habe die Frage in der falschen Rubrik gestellt und dann nochmal das ganze erstellt. Leider hilft mir das Dokument im Helpcenter nicht weiter. Trotzdem Danke, ich wünsche dir einen schönen Tag. 🙂
Verstehe ich nicht ganz. Punkt 3.2 aus dem Dokument müsste doch genau dein Fall sein?
"3.2 Netto-Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer abrechnen (AG zahlt Pauschalsteuer und übernimmt SV-Beiträge)"