Hallo!
Wir haben eine Lohnabrechnung mit der Direktversicherung mit Abschluss "vor 2005", die wir pauschal mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuern und 5,5% Soli und 7% pauschale Kirchensteuer.
Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitnehmer. Auf dem Konto 4167 (Pauschale Steuern für Versicherungen) bucht es aber die pauschale Kirchensteuer. Dachte, diese Kirchensteuer muss der Arbeitnehmer folglich auch wie die pauschale Lohnsteuer und den Soli tragen. Hat das damit zu tun, dass der Arbeitnehmer aus der Kirche ausgetreten ist und SOMIT der der Arbeitgeber die pauschale Kirchensteuer tragen muss?
Vielen Dank für ihre Mithilfe.
Hallo,
bitte beachten Sie zu Ihrem Sachverhalt unsere Dokumente
9226175 - Pauschalsteuer (Arbeitsbereich)
1007492 - Angaben zur pauschalierten Steuer für den Mandanten erfassen
Haben Sie das vereinfachte Verfahren für die pauschalierte Kirchensteuer gewählt, wird die pauschale Kirchensteuer unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit für alle Mitarbeiter berechnet.
Sie können aber auch für jeden kirchensteuerpflichtigen Mitarbeiter den allgemeinen Kirchensteuersatz verwenden. Über die Nichtzugehörigkeit der übrigen Arbeitnehmer muss dann ein Nachweis erbracht werden.
Wenn also bei der Direktversicherung die Konfessionszugehörigkeit beachtet werden soll, aktivieren Sie unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer das Kontrollkästchen "Fahrtkosten, Essenszuschuss, Direktversicherung, Sachzuwendungen". Somit wird für den Mitarbeiter, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, keine pauschalierte Kirchensteuer berechnet.