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Pauschalierte Kirchensteuer oder Nachweisverfahren.

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letzte Antwort am 24.05.2016 14:48:16 von Laura_Klaus
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R_H
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Guten Tag,

Der Arbeitgeber kann sich für die verschiedenen
Pauschalierungssachverhalte  getrennt
entscheiden, welches Verfahren man anwendet. In Lodas kann man nur „Konfession
beachten“ in einem Feld für alle Sachverhalte ( Fahrtkosten, Erholungsbeihilfen…)
aktivieren? Wie kann ich es steuern, dass eine getrennte Wahl erfolgen kann?

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

eine getrennte Auswahl kann hier nicht erfolgen. Hintergründe und weitere Informationen hierzu finden Sie in Dokument 5300419 .

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
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R_H
Beginner
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Hallo Frau Klaus,

danke für das Dokument, jedoch frage ich mich weiterhin, wie ich dann laut diesem Dokument ... - Die Frage, ob ein Teil der Arbeitnehmer aus der Pauschalierung der Kirchensteuer ausscheidet, weil er keiner kirchensteuerberechtigten Konfession angehört, ist für jeden Pauschalierungstatbestand getrennt zu beurteilen[11]; ausgenommen ist lediglich die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG, weil durch den Pauschsteuersatz von 2 % die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgegolten sind - ... das Wahlrecht steuern kann, wenn mehrere Pauschalierungstatbestände in einem Monat abzurechnen sind?

Mit freundlichen Grüßen

Romy Hunziger

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hunziger,

ich prüfe den Sachverhalt und melde mich nochmals.

Freundliche Grüße

Laura Klaus

Personalwirtschaft

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Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hunziger,

wir haben den Wunsch einer getrennten Auswahl aufgenommen und werden an dieser Stelle informieren, wenn es hierzu Informationen gibt.

Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 24.05.2016 14:48:16 von Laura_Klaus
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