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Partnerprogramm mit Mitarbeitervorteilen

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letzte Antwort am 26.02.2026 11:48:19 von Toni_Maccaroni
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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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225 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

folgender Sachverhalt: 

die Mitarbeitenden erhalten einen (für ein Jahr gültigen) Code, registrieren sich auf der Plattform und können anschließend über bereitgestellte Links z. B. bei Anbietern wie Adidas, WMF, Apple, Fielmann oder Sky einkaufen. Mithilfe des Codes werden Warenrabatte von beispielsweise 5 % oder auch 10 % gewährt.

Die Nutzung ist anonym. Es ist nicht nachvollziehbar, welcher Mitarbeitende in welchem Umfang Rabatte in Anspruch nimmt.

 

Mir ist bekannt, dass es solche Programme gibt, aber sind diese Programme relevant für die Lohnabrechnung?

Zumal die Nutzung anonym ist und ich keine Kenntnis darüber habe, wer diese Vorteile in welchem Maß nutzt.

 

Und wenn es keine Relevanz hat, warum eigentlich nicht ("Arbeitslohn" von Dritten)

 

Danke für eure Gedanken dazu 

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
203 Mal angesehen

 

Für den Code bezahlt der Arbeitgeber nichts?

 

Es macht einen Unterschied ob es ein Marketingrabatt der Händler ist oder man durch den Anspruch der Rabatte eine Verpflichtung eingeht und/oder der Rabatt wirtschaftlich anstelle des Arbeitgeberlohns wirkt. 

 

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
184 Mal angesehen

Doch, der Arbeitgeber bezahlt eine Mitgliedschaft, diese umfasst verschiedene Leistungen und Vorteile für den Betrieb. Nach Aussage der Mandantin fast ausschließlich das Unternehmen betreffend außer eben die beschriebenen Mitarbeitervorteile.

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
151 Mal angesehen

Hallo GLH,

 

also verstehe ich es richtig, dass es sich um einen Marketingrabatt handelt und deshalb keine Berücksichtigung bei der Abrechnung der Mitarbeiter findet?

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
91 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

inzwischen habe ich eine Antwort vom AOK Expertenforum bekommen und da die Frage oft angesehen wurde teile ich diese gern hier für alle.

 

Sehr geehrter Fragesteller,

 

da die Möglichkeit für Mitarbeiter, Warenrabatte zu erhalten, arbeitgeberseits durch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im "E-Partner-Programm" geschaffen wird, ist der entsprechende Vorteil auf den Arbeitgeber zurückzuführen und arbeitnehmerseits als geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis zu betrachten (BMF-Schreiben vom 20.01.2015, Bundessteuerblatt I, 143, unter Ziff. 2, Satz 2, Buchstabe a).

 

Wegen der fehlenden Zuordnungsfähigkeit ist ein Antrag zur Lohnsteuerpauschalierung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sinnvoll.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fachexperte Steuerrecht

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letzte Antwort am 26.02.2026 11:48:19 von Toni_Maccaroni
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