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PMS Classic, neue DS-GVO "Gesundsheitsdaten", Speicherung der Daten

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letzte Antwort am 17.05.2018 10:50:55 von Kristin_Frohmeyer
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k_malterer
Beginner
Offline Online
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Hallo,

wir speichern die gescannten Unterlagen wie auch Daten unserer Mitarbeiter (inkl. z.B. Arbeitsunfähikeitsbescheinigungen) im Programm PMS Classic.

Unsere beauftragte Firma bzgl. des Datenschutzes ist nun der Meinung, dass man im Hinblick auf die neue DS-GVO

z.B. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("Gesundheitsdaten" = besondere Kategorie der personenbezogenen Daten)

nicht in "einem gemeinsamen" Bereich/Ort  mit den normalen personenbezogenen Daten abspeichern soll/darf. Soweit mir bekannt, kann

ich dies in PMS classic jedoch nicht ändern. Die Daten werden in einer Datei gesammelt abgespeichert.

Ebenso müssten die Krankmeldungen in Papierform getrennt von den übrigen Personaldaten des Mitarbeiters abgelegt werden.

Hat hierzu jemand Meinungen/Empfehlungen ?

Vielen Dank im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
42 Mal angesehen

Hallo,

durch die Benutzer- und Rechteverwaltung (früher Nutzungskontrolle) kann der Zugang zu PMS classic so konfiguriert werden, dass nur Befugte und Berechtigte Personen Einsicht in die Personaldaten und Dokumente erhalten.
Dies gilt dann bei Ihnen auch für die elektronisch in PMS classic abgelegte AU-Bescheinigung.

Beste Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.05.2018 10:50:55 von Kristin_Frohmeyer
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