Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unser Mitarbeiter hat zum 29.10. seinen Firmenwagen zurück gegeben.
Jetzt möchte er für den 30. und 31. anteilig den Betrag von der Wohnung/Tätigkeit Pauschale zurück.
Bei der 1% Regel weiß ich, dass diese für volle Monate angewendet und dementsprechend nicht gekürzt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei der 0,03% Regel genauso aussieht jedoch bin ich mir hierbei nicht sicher.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Es kann noch zum Einzelnachweis gewechselt werden....allerdings nur für das ganze Jahr.
Wenn er also Aufzeichnungen vorlegt, wann er seit Januar zur Arbeitsstätte gefahren ist und du alle Abrechnungen ändern willst, kann man das noch so machen.
Ansonsten gilt der pauschale Wert unkürzbar für den gesamten Monat.
Hallo @Keks24 ,
da liegen Sie richtig. Die Anzahl der Tage mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird bei der 0,03%-Regelung stets mit 15 Arbeitstagen pro Monat angenommen; und zwar unabhängig davon, an wievielen Tagen der Mitarbeiter tatsächlich mit dem Pkw einen Arbeitsweg hatte. Das nennt man PAUSCHALIERUNG.
Eine Möglichkeit gibt es noch: Die Pauschalbesteuerung muss in einem Kalenderjahr einheitlich ausgeübt werden. Sollte der Arbeitgeber damit einverstanden sein, nachträglich von der 0,03 %-Regelung zur 0,002 %-Regelung zu wechseln (1. Voraussetzung), müssten Nachberechnungen für die Monate Januar bis Oktober gemacht und jeweils die Anzahl der Arbeitstage mit Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte erfasst werden. Dazu müsste der Mitarbeiter Aufstellungen beibringen (2. Voraussetzung).
VG
PS: pogo war schneller 😉