Hallo zusammen,
unserem Mandanten wurde der PKW gestohlen. Muss ich trotzdem die Fahrten Whg/Arbeit und Privatnutzung abrechnen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nur noch für den Monat, wo das Auto noch genutzt wurde.
Danach nicht mehr.
Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂
Die Privatnutzung basiert auf der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, nicht auf dem Besitz des Fahrzeugs.
Bei entzogenem Zugriff (z. B. Diebstahl) entfällt diese. Im Ergebnis also auch keine Privatnutzungsversteuerung für volle Kalendermonate ohne Fahrzeug.
Sollte jedoch nun ein Ersatzfahrzeug in Spiel kommen: geht das Versteuerungsspiel wieder von Vorne los! Liebe Grüße und toi toi toi!