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PKW gestohlen

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letzte Antwort am 18.03.2026 12:08:58 von teampayroll_frost
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A_B_
Beginner
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Nachricht 1 von 4
485 Mal angesehen

Hallo zusammen,

unserem Mandanten wurde der PKW gestohlen. Muss ich trotzdem die Fahrten Whg/Arbeit und Privatnutzung abrechnen ?

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
402 Mal angesehen

Nur noch für den Monat, wo das Auto noch genutzt wurde.

Danach nicht mehr.

A_B_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
282 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂

0 Kudos
teampayroll_frost
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
249 Mal angesehen

Die Privatnutzung basiert auf der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, nicht auf dem Besitz des Fahrzeugs.

Bei entzogenem Zugriff (z. B. Diebstahl) entfällt diese. Im Ergebnis also auch keine Privatnutzungsversteuerung für volle Kalendermonate ohne Fahrzeug.

Sollte jedoch nun ein Ersatzfahrzeug in Spiel kommen: geht das Versteuerungsspiel wieder von Vorne los! Liebe Grüße und toi toi toi!

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letzte Antwort am 18.03.2026 12:08:58 von teampayroll_frost
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