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Original AU-Bescheinigung (Vorlage AG) im Lohnbüro notwendig

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letzte Antwort am 25.03.2019 12:07:10 von bodensee
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jb_gkb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

wir haben ein paar Mandanten für die wir auch den Lohn machen. Die schicken uns immer die original Krankmeldungen (Vorlage AG) zu.

Müssen diese im Original bei uns im Lohnbüro sein oder reicht das auch, wenn die Mandanten die Krankmeldungen per Mail schicken?

Danke + Viele Grüße

JB

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
520 Mal angesehen

Hallo Herr Bröhl,

also wir haben Mandanten die schicken uns diese und welche da bekommen wir nur eine Kopie.

Ich persönlich finde nicht, dass die Krankmeldungen beim Steuerberater unbedingt im Original vorliegen müssen wenn der Mandant die Unterlagen aufbewahrt. Wenn nicht dann sollten diese beim Steuerberater liegen.

Gruß

Björn

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
520 Mal angesehen

Hallo,

es kommt drauf an...

- wenn bei sich im Büro die Personalakten führen statt der Mandant bei sich - dann ja.

- wenn Sie lediglich die Daten benötigen - nein. Dann reicht theoretisch sogar eine monatliche (Excel)liste.

Wenn Sie zwischendurch den Krankenkassen Kopien der AUs zum Abgleich zusenden müssen, benötigen Sie zumindest Kopien. Da reichen aber eigentlich auch Scans.

LG
VM

LG
VM
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
520 Mal angesehen

Original ist immer nur in Streifällen mit der KK notwendig.

Praxis : pdf, Kopien, Faxe ( auslaufend) jpg ( zunehmend, weil die abfotografierte KK-meldung kann der AN gleich parallel an AG und STb schicken.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 25.03.2019 12:07:10 von bodensee
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