Hallo Community,
seit gestern Abend, 26.01.2023, steht das Service-Release 12.24 von Lohn und Gehalt compact/ classic/ comfort zur Installation per DFÜ bereit.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier.
Gesetzliche Änderungen:
- Verzicht auf die RV-Freiheit für Rentner mit Personengruppenschlüssel 119 zwingend deaktivieren
Bisher mussten Sie für weiterbeschäftigte Vollrentner und Versorgungsbezugsempfänger mit Personengruppenschlüssel 120 den Verzicht auf die RV-Freiheit im Programm erfassen, wenn der Arbeitnehmer davon Gebrauch gemacht hat.
Gemäß neuen Vorgaben im Pflichtenheft müssen Sie ab 01.01.2023 für Rentner mit Personengruppenschlüssel 119 zwingend angeben, dass der Arbeitnehmer von der RV-Pflicht befreit ist und somit den Verzicht auf die RV-Freiheit nicht in Anspruch nimmt.
Eine automatische Vorbelegung seitens DATEV darf gemäß Pflichtenheft nicht erfolgen, daher haben Sie bei Arbeitnehmern mit Personengruppenschlüssel 119 folgenden manuellen Handlungsbedarf!
Ab Lohn und Gehalt 12.24 erfassen Sie auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Berechnungsgrundlagen“ in der Gruppe „Eingaben für Rentner“ neben dem Kontrollkästchen „Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner“ im Feld „Gültig ab“ den Wert 01/2023.
Update 02.02.2023: Danach klicken Sie zwingend 1x in das Kontrollkästchen "Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner". Das Kontrollkästchen ändert sich von grau in weiß und die Eingabe kann gespeichert werden.
Das Kontrollkästchen selbst muss dabei deaktiviert bleiben.
Als Unterstützungsmöglichkeit werden Ihnen nach der Installation der neuen Version alle betroffenen Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel 119 in einem Datenumsetzungsprotokoll aufgeführt. Das Datenumsetzungsprotokoll öffnen Sie auf der Kanzleiebene unter Extras | Datenumsetzungsprotokolle.
Bei Arbeitnehmer mit Personengruppenschlüssel 120 haben Sie keinen Handlungsbedarf. Das neue Kontrollkästchen „Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner“ wird mit der Version 12.24 automatisch ab 01/2023 aktiviert.
Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten:
Altersvollrentner/ Rentner abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt
- Kurzarbeitergeld in Verbindung mit Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger Frankreich
Ab Lohn und Gehalt 12.24 gibt es beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit das neue Kontrollkästchen „Kurzarbeitergeld wird aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert“.
Mit diesem Kontrollkästchen kennzeichnen Sie Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedsstaat der EU/EWR/CH (z. B. Frankreich) wohnen und deren Kurzarbeitergeld in dem ausländischen Wohnortstaat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens besteuert wird. Für diese Arbeitnehmer ist für die Berechnung aller Formen des Kurzarbeitergeldes das pauschalierte Nettoentgelt ohne Steuer (Steuerklasse 0) zu berechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick.
Funktionale Änderungen:
- Berechnungsschema Firmenwagen: Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse
Mit der neuen Version sind in der Auswertung Berechnungsschema Firmenwagen auch die Anrechnung der steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse auf die Entfernungspauschale mit den aktuellen Werten enthalten.
- Ausweis auf Lohnsteuerbescheinigung: Neue steuerfreie/sv-pflichtige Lohnarten
Verwenden Sie die neuen Lohnarten 5480 - Bezug, Keine St., SV lfd. LStB und 5490 - Bezug, Keine St, SV jhrl. LStB für die Abrechnung von Bezügen von Arbeitnehmern, für die keine Steuer in Deutschland, jedoch SV-Beiträge abgeführt werden müssen. Die auf die Bezüge entfallenden SV-Beiträge werden bei Abrechnung dieser beiden Lohnarten auf der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 22-27 in voller Höhe ausgewiesen.
- SEPA-Zahlungen: Entfall des Feldes „Export mit vorheriger SEPA-Version“
Auf der Mandantenebene unter Mandant | Programmverbindungen | Zahlungsdaten | Zahlungsdaten im SEPA-Format übergeben entfällt zukünftig das Feld „Export mit vorheriger SEPA-Version“. Seit Dezember 2022 ist nur noch das SEPA-Format 3.0 zulässig.
Folgender Fehler wird mit dieser Version behoben:
- Einzelaufstellung Unfallversicherung: Doppelte Aufführung von Mitarbeitern
Durch erneutes Öffnen der Auswertung "Einzelaufstellung Unfallversicherung" mit der Version 12.24 wird die Darstellung der Ansicht korrigiert und die Gesamtsumme wieder korrekt angezeigt.
Weitere Informationen zu den Details der neuen Versionen finden Sie im Dokument Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact/ classic/ comfort.
Viele Grüße aus Nürnberg
Hallo Frau Heubeck,
ich habe diese Meldung bei den ausgetretenen Mitarbeitern auch bekommen. Gibt es in diesem Fall eine andere Vorgehensweise? Oder soll ich im Mitarbeiter das Kontrollkästchen einfach deaktivieren?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Hallo 🙂
schließe mich der Frage von *Steuerfrau1* an.
Ich soll den Vermerk bei zwei vor langer Zeit ausgetretenen MA ändern.
Damit komme ich irgendwie nicht klar...
Ich bekomme eine Fehlermeldung.
Wenn ich richtig es verstehe, dann Kontrollkästchen anklicken - ohne Haken - und beim Datum 01/23 ??!!
Dann bekomme ich eine Fehlermeldung und bin ratlos.
Bitte um Hilfe.
Danke
Hallo,
dabei handelt es sich leider um eine fehlerhafte Prüfung im Datenumsetzungsprotokoll, sodass auch ausgetretene Mitarbeiter mit Personengruppenschlüssel 119 im Datenumsetzungsprotokoll mit aufgeführt werden.
Die Deaktivierung des Hakens bei ausgetretenen Rentnern (bis 12/2022) ist rückwirkend nicht notwendig, da die Neuerung erst ab 01/2023 greift.
Ist der Rentner in 01/2023 ausgetreten, muss der Haken "Verzicht auf RV-Freiheit als Rentner" ab 01/2023 deaktiviert werden. Eine erneute Lohnabrechnung für 01/2023 ist nicht notwendig.
Hallo,
Sie erhalten bei der Deaktivierung des Hakens vermutlich die folgende Fehlermeldung:
#LN01526: Sie haben einen historischen Stand unvollständig erfasst. Sowohl der historische Stand als auch das zugehörige Datum müssen gültig sein. Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Diese Fehlermeldung tritt auf, wenn lediglich das Gültig-ab Datum erfasst wurde.
Damit die Eingaben gespeichert werden können und die Fehlermeldung nicht mehr ausgegeben wird, erfassen Sie bitte bei dem Kontrollkästchen "Verzicht auf die RV-Freiheit bei Rentnern" das Gültig-ab Datum mit 01/2023. Anschließend klicken Sie zwingend 1x in das Kontrollkästchen "Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner". Das Kontrollkästchen ändert sich dann von grau auf weiß. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Kontrollkästchen kein Haken gesetzt ist.
Eine Beschreibung sowie eine visuelle Darstellung dieses Sachverhalts finden Sie im Dokument 1026356 - LN01526 beim Ändern des neuen Feldes für Rentner mit Personengruppe 119.