Hallo
Ab dem Kalenderjahr 2018 gibt es das neue Kontrollkästchen "Saisonarbeinehmer" unter Personaldaten/Sozialversicherung/DEÜ
Die Krankenkassen stellen in Ihren Ausführungen dazu immer nur auf ausländische Arbeitnehmer ab, die nach der Beschäftigung wieder in Ihr Heimatland zurückkehren und nur für die Zeit der Beschäfitigung in Deutschland wohnhaft sind.
In den Hilfen zu diesem neuen Kontrollkästchen ist immer nur von Saisonarbeitnehmer die Rede, die nich mehr als 8 Monate beschäftigt sind.
Das sind bei uns "an der Küste" auch viele deutsche Arbeitnehmer die immer ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Wir sind nun verunsichert, ob wir das Kästchen wirklich immer aktivieren sollen, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis von nicht mehr als 8 Monaten handelt oder nur bei den oben beschriebenen ausländischen Arbeitnehmern.
Gruß
Alex
Moin,
wir handhaben es so, wie die KKen das ausgeführt haben, d.h. wir aktivieren das Kästchen nur bei ausländischen AN, die max. 8 Monate beschäftigt werden.
Grüße aus Hamburgs schönem Süden
Mirko Haas
Moin,
ein Saisonarbeitnehmer wird in § 188 Absatz 4 Satz 5 SGB V wie folgt definiert:
Ein Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken.
Dauerhaft hier in Deutschland wohnende Beschäftigte sind danach nicht zu melden. Somit ist die Beschreibung im Hilfetext (zumindest in LODAS) etwas "dürftig".
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Beiträge.
@Uwe Lutz: Ich habe Ihre Anregung zum Hilfetext in LODAS weitergegeben.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG