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Neue Wegezeitentschädigung im Baugewerbe

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letzte Antwort am 15.03.2023 14:22:56 von Christopher_Fürther
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laas-koehler
Beginner
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Guten Morgen,

 

ein gewerblicher Mitarbeiter hat auf Grund seiner Tätigkeit von 8,0 Stunden auf der Baustelle im näheren Umkreis und insgesamt 9,5 Stunden Abwesenheit von seiner Wohnung Anspruch auf die Wegezeitentschädigung von 6,00 €. Hat er diesen Anspruch auch, wenn er nur 4,0 Stunden an der Baustelle ist und weitere 4,0 Stunden im Betrieb wegen einer internen Schulung? Abwesend von der Wohnung ist er ja auch in diesem Fall 9,5 Stunden.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
138 Mal angesehen

Hallo,

 

rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Sie können sich gerne zur Klärung an die Tarifparteien wenden.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.03.2023 14:22:56 von Christopher_Fürther
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