Guten Morgen,
ein gewerblicher Mitarbeiter hat auf Grund seiner Tätigkeit von 8,0 Stunden auf der Baustelle im näheren Umkreis und insgesamt 9,5 Stunden Abwesenheit von seiner Wohnung Anspruch auf die Wegezeitentschädigung von 6,00 €. Hat er diesen Anspruch auch, wenn er nur 4,0 Stunden an der Baustelle ist und weitere 4,0 Stunden im Betrieb wegen einer internen Schulung? Abwesend von der Wohnung ist er ja auch in diesem Fall 9,5 Stunden.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Sie können sich gerne zur Klärung an die Tarifparteien wenden.