Hallo Community,
seit dem 20.02.2025 steht das neue Service-Release 14.53 von LODAS zur Installation per DFÜ bereit.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.
Gesetzliche Änderung:
Programmablaufplan (Steuer-PAP) ab Januar 2025
Der neue Steuer-PAP 2025 wurde am 17.02.2025 im DATEV-Rechenzentrum umgesetzt.
Der Steuer-PAP gilt rückwirkend ab 01.01.2025. Die betroffenen Zeiträume werden mit der nächsten Abrechnung automatisch nachberechnet. Für ausgetretene Arbeitnehmer wird keine automatische Nachberechnung durchgeführt.
Auswirkungen auf Entgeltersatzleistungen (EEL) und Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Durch die automatische Nachberechnung können sich die Netto-Verdienste für bereits abgerechnete Monate ändern. Dies hat folgende Auswirkungen:
Korrigierte Kug-Tabellen
Die Bundesagentur für Arbeit hat aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes auch die Kug-Tabellen für 2025 angepasst. Im DATEV-Rechenzentrum werden die neuen Tabellenwerte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab 17.02.2025 berücksichtigt. Für betroffene Arbeitnehmer erfolgt nach der Umsetzung im DATEV-Rechenzentrum eine automatische Nachberechnung gemäß der aktuell gültigen Kug-Tabelle.
Eine Übersicht aller Update-Termine findet Ihr hier.
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Viele Grüße
Euer Community-Team PWS
Viel Dank für die umfassende Info.
Den Umstand, dass die Grundlage für diese Änderungen erst so spät veröffentlicht wurde, laut Infodokument 30.12.24 hat DATEV nicht zu vertreten. Die Frist bis Ende März wird Gott sei dank auch nicht ausgeschöpft....Alles fein.
Kann sein, dass es in den vergangenen Jahren an mir vorbeigelaufen ist. Wird diese Info immer so spät veröffentlicht oder ist es in diesem Jahr den gut strukturierten Verhältnissen in Berlin geschuldet?
@jjunker schrieb:Wird diese Info immer so spät veröffentlicht ?
Wieso spät? 🙄
Für 2024 wurde die Erhöhung am 05.12.2024 rückwirkend für das Jahr 2024 verabschiedet (Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 - Bundesgesetzblatt).
Glücklicherweise mussten dann nicht alle Abrechnungen ab 01/2024 neu aufgewickelt werden, sondern der erhöhte Freibetrag wurde insgesamt in der Abrechnung 12/0224 berücksichtigt. Was dann aber jetzt wieder zu den Fragen führte, warum die LSt in der Abrechnung 01/2025 höher ist als in 12/2024....
Einfach macht es das alles nicht. 😓
Ich schrieb ja, dass es in den Vorjahren an mir vorbei gegangen sein könnte. Den Konjunktiv kann ich aus dem Satz offensichtlich streichen. 😅
Man kann es nicht anders sagen. Die gebündelte Kompetenz sitzt dort nicht zusammen um Gesetze und Änderungen im Steuerrecht zu beschließen.
Einfach macht es das alles nicht.
Einfach könnte ja jeder oder? 😋
Es ist einfach blöd. Wir haben zum 1. Januar eine Lohnerhöhung durchgeführt und bei den Menschen kommt netto entweder nur marginal mehr an. Einige haben trotz Lohnerhöhung sogar netto weniger. Wie soll man das den Mitarbeitern noch erklären?
@Christian78 Das führt in dem Thread jetzt zu weit.
Nur als Tipp. Sie haben ja auch höhere Lohnnebenkosten und bemühen sich das netto Ihrer AN stabil zu halten. sehr ehrenwert --> Damit tragen Sie als AG den Löwenanteil und schirmen Ihre AN ab.
Nehmen Sie eine Gehaltsabrechnung (ggf. fiktive Probeabrechnung) mit einem durchschnittlichen Gehalt Ihrer AN und zeigen Sie ganz klar auf welche Anstrengungen Sie schon unternehmen.
Beschwerden umleiten nach Berlin und gleich mitgeben, dass es auf diese Probleme keine einfachen (blauen oder dunkel roten) Antworten gibt.
@jjunker: Nicht falsch verstehen. Ich bin da ganz auf ihrer Linie. Ich sehe es genauso, dass wir bei gestiegenen Kosten das Nettogehalt auf dem Niveau halten. Und ich engagiere mich politisch auch in der Mitte. Ich wollte nur mein Missfallen darüber bekunden, dass ich als Arbeitgeber es den MitarbeiterInnen immer wieder erklären muss. Der Gesetzgeber muss eben auch die Folgen der Vermittlung bedenken, wenn Änderungen rückwirkend verspätet erfolgen. Viele MitarbeiterInnen verstehen es dann eben auch nicht. Auf alle Fälle am Sonntag wählen gehen.
@afdnee