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Nettolohnart für EZVK - WUNSCH (öD)

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letzte Antwort am 07.09.2023 09:56:52 von Jacqueline_Schön
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Private09
Aufsteiger
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Wäre es möglich eine Nettolohnart, die ZVK-pflichtig ist einzurichten im Bereich EZVK? Danke

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
64 Mal angesehen

Hallo,
Netto-Lohnarten, wie z.B. die Stammlohnarten 230, 231 und 243, werden nicht bei der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.

Bei Verwendung von Netto-Lohnarten müssen Sie auch das korrekte ZVK-pflichtige Entgelt manuell an die ZVK melden.


Die Netto-Stundenlohnart 108 wird in der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.

Wenn der Faktorschlüssel bei dieser Lohnart auf 10 - Festbetrag geändert wird, können Sie auch monatlich versteuerte und/oder sozialversicherungspflichtige Festbezüge abrechnen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 9225985

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Friedrich,

 

danke für die Info. Eine LA netto als EBZ mit ZVK gibt es aber nicht , oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
35 Mal angesehen

Hallo,


nein, eine Netto-Lohnart für eine Einmalbezugsberechnung in Verbindung mit einer ZVK-Abrechnung ist nicht möglich.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.09.2023 09:56:52 von Jacqueline_Schön
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