Wäre es möglich eine Nettolohnart, die ZVK-pflichtig ist einzurichten im Bereich EZVK? Danke
Hallo,
Netto-Lohnarten, wie z.B. die Stammlohnarten 230, 231 und 243, werden nicht bei der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.
Bei Verwendung von Netto-Lohnarten müssen Sie auch das korrekte ZVK-pflichtige Entgelt manuell an die ZVK melden.
Die Netto-Stundenlohnart 108 wird in der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.
Wenn der Faktorschlüssel bei dieser Lohnart auf 10 - Festbetrag geändert wird, können Sie auch monatlich versteuerte und/oder sozialversicherungspflichtige Festbezüge abrechnen.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 9225985
Hallo Frau Friedrich,
danke für die Info. Eine LA netto als EBZ mit ZVK gibt es aber nicht , oder?
Hallo,
nein, eine Netto-Lohnart für eine Einmalbezugsberechnung in Verbindung mit einer ZVK-Abrechnung ist nicht möglich.