Moin,
das habe ich noch nie ausprobiert - sollte aber wie bei jedem anderen Text funktionieren. Ein neues Holen der Daten dürfte keine Auswirkung haben, weil damit nur die Daten bei Ihnen vor Ort überschrieben werden. Wichtig ist, dass die Änderung in dem Monat erfolgt, für den dies auch auf der Abrechnung ausgegeben wird.
Aber mal eine andere Frage: Welches Problem hat Ihr Mandant damit?
Es handelt sich hierbei um den Arbeitgeberanteil zu den freiwillig Versicherten Mitarbeitern. Diese Beiträge werden dann auch im Beitragsnachweis der Krankenkasse als "Krankenversicherung freiwillige Mitglieder" ausgewiesen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die Änderung erfolgte im richtigen Monat. Aber ich glaube die automatischen Abzüge sind nicht änderbar.
Es handelt sich um einen privatversicherten AN, welcher altersbedingt nicht mehr in der gesetzlichen KV versichert werden kann.
Dadurch handelt es sich um den automatisch berechneten AG-Zuschuss zur privaten KV und nicht freiwilligen KV.
Das Problem hat der Mandant.
Viele Grüße R.H.