Hallo Zusammen,
sowohl Direktzusage als Direktversicherung ziehen den umgewandelten Gehaltsbestandteil im Netto über die Lohnart 9820 ab. Der Mandant hätte diesen Abzug aber eigentlich gerne getrennt auf Fibukonten. Also die Abzüge für DZ auf dem Verbindlichkeitskonto xxxx und den für DV auf yyyy.
Ich finde leider keine Möglichkeit eine weitere Nettolohnart z.B. bei DZ zuzuordnen (der ich dann in der Folge ein anderes Fibu Konto zuordnen kann).
Ist das irgendwie möglich, dass z.B. die Direktzusage über eine selbst angelegt Nettolohnart abgezogen wird?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wir empfehlen die bAV-Verträge vollständig in Lohn und Gehalt auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge zu erfassen. Nur so wird programmseitig eine automatische Prüfung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freigrenzen garantiert. Die Nutzung einer abweichenden Netto-Lohnart ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Hierbei wird standardmäßig die Lohnart 9820 berücksichtigt.
Eine komplett manuelle Erfassung des bAV-Vertrags über die Entlohnung und Monatserfassung schließt den automatischen Prüfmechanismus aus. Zudem ist die Nutzung der standardmäßigen bAV-Lohnarten nur über die vorgesehene bAV-Maske möglich. Bei einer manuellen Erfassung müssen Sie in diesem Zusammehang abweichende Lohnarten auswählen.
Alternativ prüfen Sie, ob eine manuelle Umkontierung der Lohnart 9820 in der Finanzbuchführung möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 9221095 .
Ok, schade.