Hallo! Habe die Geschicke hier im Unternehmen erst kürzlich übernommen.
Nun habe ich einen bisher geringfügig Beschäftigten im Laufenden Monat Februar gekündigt und am Folgetag mit neuer Pers.Nr. als Vollzeitkraft eingestellt. Nun kommt immer noch eine Bescheinigung über Nebeneinkommen, obwohl ich Hauptarbeitgeber geschlüsselt habe. Woher kommt generell eine automatische Bescheinigung über Nebeneinkommen?
Abgerechnet wird über Lodas. Kein KUG!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
vermutlich ist unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit im Register Allgemeine Angaben in der Gruppe Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen das Kontrollkästchen Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln aktiviert.
Die Bescheinigung über Nebeneinkommen wird dadurch automatisch mit der Lohnabrechnung erstellt. Ist dies nicht gewünscht, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen.
Guten Tag Frau Frohmeyer,
wie erstellt man den einen Bescheinigung über Nebeneinkommen, wenn der Arbeitnehmer bereits abgemeldet ist? Eine Widerabrechnung hat leider nicht funktioniert, obwohl wir den Haken an entsprechender Stelle gesetzt hatten. Die Bescheinigung ist leider nicht erstellt worden.
@OlafB schrieb:Eine Wiederabrechnung hat leider nicht funktioniert, obwohl wir den Haken an entsprechender Stelle gesetzt hatten.
Wurde dies im richtigen Bearbeitungsmonat = Austrittsmonat erfasst?
Ja, es wurde im Oktober 2023 hinterlegt.
Hallo,
erhalten Sie einen Fehler auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll?
Wurde bereits eine reguläre Arbeitsbescheinigung mit der Abrechnung erstellt?
Die automatische Erstellung einer Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat und einer Bescheinigung über Nebeneinkommen in einer Abrechnung ist nicht möglich.
In diesem Fall wird die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt.
Die Arbeitsbescheinigung muss einen Verarbeitungslauf später separat über den manuellen Abruf über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen erneut erstellt werden.
Sollte dies keine Abhilfe bringen, sehen wir uns den Sachverhalt gerne einmal an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.