Hallo, ich muss eine Nebeneinkommensbescheinigung erstellen für eine geringfügig Beschäftigte im Service mit Sachbezug Verpflegung - er wird pauschal versteuert und bei den Nettobezügen wieder abgezogen. Bei der Nebeneinkommensbescheinigung muss ja beim Einkommen der Einkommensbetrag einschl. der Sachbezug angegeben werden. Bei mir weißt es aber nur das Einkommen aus - der Sachbezug wird nicht erwähnt. Wo muss ich dies in der Lohnart schlüsseln?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Es gibt den Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung. Unter "auf den punkt gebracht: Beiträge" findest auf Seite 38 unter Punkt 5.4, was Du gesucht hast.
Wenn der Arbeitgeber den Sachbezug pauschal versteuert hat, dann zählt er nicht zum laufenden Einkommen.
Sorry, aber irgendwie stelle ich mich gerade zu doof an, das Dokument zu teilen.