Hallo Zusammen,
folgendes Problem habe ich....
Eine Person hat uns bei einer Veranstalung (25.01.-26.01.25) auf Stundenbasis (Personengruppenschlüssel 109) ausgeholfen.
Mit der Abrechnung Feb 25 wurde er abgerechnet.
Jetzt haben wir einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, sie möchten die Nebeneinkommensbescheinigung gemäß §313+§315 SGB III. Natürlich nach der aktuellen Abrechnung (24.04). Frist ist bis 21.05.2025 und die Abrechnung am 23.05.2025.
Also alle Felder und Haken rückwirkend gesetzt und auch die Nachberechnung ausgelöst. Jetzt bekomme ich die Fehlermeldung bei der Probeabrechnung:
BEA: Das Austrittsdatum/die Fehlzeit liegt zu weit in der Vergangenheit. Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. und den Hinweis auf Dokument 1070718
Im Dokument steht nur, dass mit der nächsten Abrechnung erstellt wird. Aber das ist doch nicht zielführend bei einem bereits ausgetreten Mitarbeiter. Wie kann es sein, dass es jetzt im Mai zu spät ist eine Bescheinigung auszustellen?
Was kann ich machen, damit die Bescheinigung per Datev erstellt wird?
Der Thread wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
Hallo Catryn,
wurde das Problem bei Ihnen gelöst? Wir erhalten die gleiche Fehlermeldung, die Felder wie unter Punkt 3.7 des Dokuments 1070718 beschrieben sind für den Austrittsmonat gefüllt.