Hallo, ein Mitarbeiter wird im März 2024 ausgesteuert. Den Ausfallschlüssel KA habe ich erfasst, weil noch kein Bescheid für die beantragte halbe/volle Erwerbsminderungsrente vorliegt. Ein Austrittsdatum muss ich erfassen, um eine Arbeitsbescheinigung zu erhalten. Das Austrittsdatum darf aber eigentlich gar nicht gesetzt werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente bescheinigt werden sollte, da dann das Beschäftigungsverhältnis ruht.
Fragen:
* Muss ich dann doch schon vorsorglich den Schlüssel KE erfassen
* Kann ich das Austrittsdatum bei Vorliegen des Erwerbsminderungsrentenbescheides wieder rausnehmen ?
Bitte Hilfe, wie dieser Fall schrittweise abzubilden ist. Danke.
Hallo,
Im Dokument 1018687 ist Dein Thema bestens beschrieben. Schau mal rein DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1018687 .Viel Erfolg.
Constanze