Hallo zusammen,
wir stehen aktuell vor folgendem Problem und hoffen auf eure Erfahrungen oder Lösungsansätze:
Ein Mitarbeiter ist Mitte Januar 2025 ausgeschieden.
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde nun im September/Oktober 2026 festgelegt, dass ihm noch 1.200 € brutto zustehen. 
Diese Summe beinhaltet Lohnnachzahlung sowie Urlaubsabgeltung, es handelt sich nicht um eine Abfindung.
Zum Februar 2025 wurde bei uns sowohl ein Mandanten- als auch ein Systemwechsel von LODAS auf Lohn und Gehalt vorgenommen..
Der Mitarbeiter ist zwar in Lohn und Gehalt noch angelegt, allerdings mit Enddatum Januar 2025.
DATEV hat uns bereits mitgeteilt, dass eine Nachberechnung nur für Monate möglich ist, die bereits mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden – also nicht für Zeiträume aus LODAS.
Eine direkte Nachberechnung für Januar 2025 ist somit laut DATEV nicht möglich.
Jetzt stellt sich die Frage, wie können wir diese Nachzahlung am besten abrechnen?
Der Mitarbeiter bezieht seit Februar 2025 Arbeitslosengeld I und steht aktuell in keinem Beschäftigungsverhältnis. Das haben wir schriftlich vorliegen.
Hat jemand von euch so einen Fall schon gehabt oder weiß, wie man hier am sinnvollsten vorgeht – auch in Hinblick auf Sozialversicherung und Steuer?
Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!
Viele Grüße
Hallo,
das ist der Grund, warum ich so ungerne im Laufe eines Jahres von einem Datev Lohnprogramm aufs andere wechsele. 😎 Ich weiß, dass ist jetzt super hilfreich und es wird gute Gründe gegeben haben. 😀
Gemacht habe ich es noch nicht, aber ich würde mal den Fall so durchdenken,
in LuG auf Monat 10 hochsetzen.
Lohnsteueranmeldung DÜ unterdrücken, auch in Lodas und dann beide Lohnsteuerwerte über DÜ-Formular Lohnsteuer--Anmeldung abgeben
DÜ Beitragsnachweis belassen, da man ja auch mehrere Beitragsnachweise in einem Monat an eine Krankenkasse schicken darf, ggf. Krankenkasse trotzdem informieren
BG anmelden und abmelden, auch hier darf man ja mehrere Meldesätze haben, wenn das nicht funktioniert, die Kröte schlucken und für die Meldung des Mitarbeiters SV-Meldeportal nutzen, wenn es mein Fall, wäre würde ich an der Stelle mal nachlesen
Ich bin nicht 100% sicher, ob ich jetzt was übersehen habe, aber so wäre mein erster gedanklicher Ansatz
Viele Grüße
Thomas Reich