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Nachträgliche Erfassung der Steuer-ID

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letzte Antwort am 23.06.2021 11:30:17 von Uwe_Lutz
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mleser
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Hallo,

 

ich arbeite mit Lodas und habe eine Frage zur nachträglichen Erfassung der Steuer-ID. Der betreffende MA ist am 01.03.21 bei uns angefangen. Da nach Zuzug aus dem Ausland die Steuer-ID noch nicht vorlag, habe ich die ersten drei Monate ohne Steuer-ID mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Passend zur Juni-Abrechnung liegt die Steuer-ID nun endlich vor und ich würde die ELSTAM-Daten nun gerne vor der Abrechnung abrufen. Reicht es im Bearbeitungsmonat März die Steuer-ID zu erfassen oder muss ich über "Mitarbeiter neu" eine Anmeldung mit Eintrittsdatum 01.03.21 anstossen?

 

Wahrscheinlich eine sehr einfache Frage. Vielleicht kann mir kurzfristig jemand helfen.

 

Danke!!

Uwe_Lutz
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Moin,

 

der ELStAM-Abruf ist in dem Fall manuell anzustoßen.

 

Sie erhalten aber vermutlich die ELStAM-Daten nicht rückwirkend zum 01.03.2021. Der Abruf ist frühestens zu dem Tag möglich, an dem die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt ist, vgl. hiezu Abschnit 4.4.4 im Dokument  1046760 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@Uwe_Lutz  schrieb:

 

 

der ELStAM-Abruf ist in dem Fall manuell anzustoßen.

 

 


Der Abruf darf aber nicht über "Mitarbeiter neu" erfolgen - das geht nur bei Neuanlage eines Mitarbeiters in LODAS. Sie müssen dies bei geöffneten Personaldaten über Mitarbeiter | Elektronische Lonhnsteuerkarte anstoßen.

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letzte Antwort am 23.06.2021 11:30:17 von Uwe_Lutz
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