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Nachträgliche Übermittlung fehlender Lohnnachweise (LODAS)

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letzte Antwort am 10.03.2026 15:57:13 von VomAzumP
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Jeniko11
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

Die BG Bau hat sich wegen fehlender Lohnnachweise für die Monate 05/2025 bis 11/2025 gemeldet. Für 12/2025 wurde ein Lohnnachweis erstellt und übermittelt. Der Februar 2026 ist bereits abgerechnet.

Eine nachträgliche Übermittlung habe ich in 02/2026 über die temporäre Auswertungssteuerung („nur Auswertungsabrufe“) versucht – leider ohne Erfolg.

Zur ergänzenden Information:
Der Mandant wurde im Zeitraum 01/2025 bis 04/2025 über ein externes Lohnbüro in einem Fremdsystem abgerechnet. Seit 05/2025 erfolgt die Abrechnung über LODAS.

Besteht die Möglichkeit, die fehlenden Lohnnachweise für 05/2025 bis 11/2025 nachträglich digital an die BG Bau zu übermitteln? Falls ja, wie ist hierbei konkret vorzugehen ? 

 

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Es stellt sich die Frage, wieso nur für 12/25 eine erstellt wurde?

- Sind die Stammdaten der BG erst in 12/25 erfasst und nicht ab 05/25?

- PIN und Hauptmitgliedschaft in 5/25?

- Insbesondere ist das X bei den Gefahrentarifstellen rückwirkend in 05/25 gesetzt?

- Falls mehrere Gefahrentarifstelle existieren (z. B. für Bürokräfte): Sind entsprechende AN auch rückwirkend berücksichtigt?

 

Die temp. Auswertungssteuerung funktioniert hierüber nicht, da nur alte vorhandene Auswertungen rückübertragen werden, aber nichts gesendet wird. Da aber dafür keine gab, kann auch nichts rückmeldet werden.

 

Wichtig: Nur mit einer kompletten Wiederholungsabrechnung 02/26 oder mit einer Erstabrechnung für 03/26 wird eine neue Meldung erzeugt.

 

Bei einem AN in den Bewegungsdaten unter Nachberechnung Standard für 05/25 Wert:1, BS:96 erfassen.

Damit wird die Aufarbeitung 2025 ausgelöst.

VomAzumP
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

bei mir ist es Ähnlich ich habe das X jetzt auf 01/2025 geändert. 

Muss ich jetzt Wiederabrechnung Komplett (2/26) machen oder reicht es Zeitlich auch mit der 03/26 Abrechnung zu senden?

 

Gruß

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Jeniko11
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Die Frist ist bereits am 16.02. verstrichen. Um Bußgelder zu vermeiden, würde ich dir raten eine Wiederabrechnung zu machen. Denk daran einen Mitarbeiter, wie oben beschrieben, in der Nachberechnung Standard zu hinterlegen.

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VomAzumP
Beginner
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Nachricht 5 von 5
178 Mal angesehen

Ich würde eine in 01/2025  Beschäftigte Person nehmen. 

 

dann 01/2025           Wert 1          BS 96 

 

und dann die Daten senden als Wiederabrechnung komplett. Korrekt?

 

Ja das möchte ich natürlich vermeiden. Die BG hat mich aufgefordert zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen Schriftlich. 

Vllt rufe ich besser an.

 

 

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letzte Antwort am 10.03.2026 15:57:13 von VomAzumP
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