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Nachmeldung Lohnsteuer nach Betriebsprüfung durch DRV

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letzte Antwort am 22.08.2025 14:42:40 von t_r_
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Yaha
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgenden Fall und bin mir unsicher, wie ich hier vorgehen soll:

 

Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wurde festgestellt, dass ein bisher als steuer- und beitragsfrei behandelter Zuschlag tatsächlich beitrags- und lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn ist.

 

In einem vergleichbaren Fall – damals jedoch mit einem anderen Finanzamt – haben wir das Finanzamt nachträglich informiert. Daraufhin hat dieses von sich aus eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt, womit die Angelegenheit erledigt war.


In diesem Fall habe ich nun wieder das Finanzamt informiert. Der zuständige Finanzbeamte hat mich daraufhin angerufen und mitgeteilt, dass wir die Korrekturen selbst vornehmen sollen. Es wirkte so, als wäre es ihm egal.

Es handelt sich um vier Jahre und mehrere Mitarbeiter, sodass die Korrekturen recht zeitaufwendig sind.


Könnt ihr mir sagen, wie ich hier am besten vorgehen soll? Wie würdet ihr das handhaben?


lohnexperte
Meister
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Hallo @Yaha ,

 

nur mal so zur groben Orientierung: Um welche Beträge der nun steuer- und sv-pflichtigen Zuschläge geht es hier (monatlich/jährlich); wieviele abgerechnete Mitarbeiter sind betroffen und welche Jahre wurden geprüft?

 

VG

 

 

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Yaha
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Es handelt sich konkret um pauschal gezahlte Wochenendzuschläge ohne Zeiterfassung. Da der Arbeitgeber nicht nachweisen konnte, dass die Arbeitnehmer tatsächlich an diesen Tagen gearbeitet haben, wurden die Zahlungen als regulärer Arbeitslohn eingestuft.

 

Betroffen sind die Jahre 2021 bis 2024 mit jeweils rund 15 Arbeitnehmern pro Jahr und monatlichen Zahlungen.

Ich habe bereits versucht, mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums zu arbeiten. Allerdings lassen sich die alten Lohnsteuerbeträge kaum nachvollziehen, sobald ein Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr beschäftigt war, geschweige denn die korrekten neuen Berechnungen durchführen.

In diesen Fällen müsste ich jeden Monat einzeln berechnen.

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t_r_
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Also 2024 ließe sich ja noch mit wenig Problemen nachberechnen.

 

Machen Sie doch im Übrigen eine Anzeige nach § 41c EStG, dann sind sie raus. Auch aufwendig, aber von nichts kommt nichts.....

Yaha
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Ich hatte ja Kontakt mit dem Finanzamt und die Aussage war, dass wir dies selbst korrigieren müssen.

Oder muss ich das explizit ansprechen? War zumindest beim letzten Mal nicht der Fall.

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t_r_
Allwissender
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Gibt es ein Formular für:

 

https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/Formulare/Lohnsteuer_ELStAM/Arbeitgeber/Anzeige_ueber_nicht_durchgefuehrten_Lohnsteuerabzug.pdf

 

Das ist halt der offizielle Weg. 

 

Die Berechnungen können Sie mit Lovor der Datev korrigieren. Ich vermute einfach mal, dass sich das Finanzamt ohne offizielle Anzeige keine Arbeit machen will. Böse gesagt, wenn interessiert schon ein Telefonanruf...

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letzte Antwort am 22.08.2025 14:42:40 von t_r_
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