Hallo ich hätte folgende Frage:
ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält einen steuerpflichtigen AG-Zuschuss zur KV und PV. In 2022 wurde zu wenig Zuschuss bezahlt und dies soll nun in 2023 korrigiert werden.
Wie würdet ihr das auf der Abrechnung in 2023 abbilden, ich bin da etwas unschlüssig, da ich diesen Fall noch nicht hatte.
Danke für Hilfe. VG
Soweit ein bestehender Gesellschafterbeschuss dazu nicht eindeutig ist, sollte das schriftlich und rechtzeitig behoben werden. Ansonsten eine dazu vorhandene Bruttolohnart verwenden (oder kopieren u. umbenennen).
Das heißt du würdest den fehlenden Betrag in 2023 unter einer Bruttolohnart laufend versteuern?