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Nachberechnung nach dem Gerichtsurteil

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letzte Antwort am 25.06.2026 10:00:59 von Iren0603
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Iren0603
Beginner
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Hallo zusammen. 

Ich habe folgenden Fall und weiß nicht, wie ich richtig vorgehen muss:

Ein Mitarbeiter wurde im März 2025 betriebsbedingt gekündigt. Er hat dagegen Klage erhoben. Laut Gerichtsurteil muss der Arbeitgeber ihm für die Monate April und Mai 2025 das Gehalt nachzahlen sowie eine Abfindung leisten.

Muss ich den Mitarbeiter hierfür erneut anmelden bzw. neu anlegen, oder genügt es, das Austrittsdatum zu löschen und für April und Mai 2025 entsprechende Nachberechnungen vorzunehmen?

Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
185 Mal angesehen

Ich würde das Austrittsdatum auf den 31.05.25 anpassen.

Dann sollten die DEÜV Meldungen (Abmeldung storniert und neu zum 31.05.25) an die Krankenkasse gehen.

 

Als nächstes würde ich im aktuellen Monat einen Eintritt für 1-2 Tage erfassen und ihn bei Elstam anmelden.

Hier müsste man ggf. mit dem AN sprechen, ob er aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Dann wäre als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 abzurechnen.

 

Mit der aktuellen Abrechnung müsste man dann eine Nachberechnung auf 05/25 mit der Abfindung machen.

Er würde dann im aktuellen Monat die fehlenden 2 Monate Gehalt + die Abfindung  abgerechnet bekommen.

 

SV rechtlich 2025

Steuerrechtlich 2026

 

 

Iren0603
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen lieben Dank für so eine ausführliche Erklärung!!!

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letzte Antwort am 25.06.2026 10:00:59 von Iren0603
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