Hallo zusammen.
Ich habe folgenden Fall und weiß nicht, wie ich richtig vorgehen muss:
Ein Mitarbeiter wurde im März 2025 betriebsbedingt gekündigt. Er hat dagegen Klage erhoben. Laut Gerichtsurteil muss der Arbeitgeber ihm für die Monate April und Mai 2025 das Gehalt nachzahlen sowie eine Abfindung leisten.
Muss ich den Mitarbeiter hierfür erneut anmelden bzw. neu anlegen, oder genügt es, das Austrittsdatum zu löschen und für April und Mai 2025 entsprechende Nachberechnungen vorzunehmen?
Ich würde das Austrittsdatum auf den 31.05.25 anpassen.
Dann sollten die DEÜV Meldungen (Abmeldung storniert und neu zum 31.05.25) an die Krankenkasse gehen.
Als nächstes würde ich im aktuellen Monat einen Eintritt für 1-2 Tage erfassen und ihn bei Elstam anmelden.
Hier müsste man ggf. mit dem AN sprechen, ob er aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Dann wäre als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 abzurechnen.
Mit der aktuellen Abrechnung müsste man dann eine Nachberechnung auf 05/25 mit der Abfindung machen.
Er würde dann im aktuellen Monat die fehlenden 2 Monate Gehalt + die Abfindung abgerechnet bekommen.
SV rechtlich 2025
Steuerrechtlich 2026
Vielen lieben Dank für so eine ausführliche Erklärung!!!