Hallo ihr Lieben, ich benötige dringend Unterstützung. Vielen Dank vorab.
Ich habe eine Nachberechnung auf Januar 2025 angestoßen, da ich leider versäumt habe, die ArbN bei Unterschreiten der JAEG umzuschlüsseln auf GKV. Meines Erachtens hätte bis auf geänderte Meldungen keine Nachberechnung erfolgen dürfen und doch erhält die ArbN nun über 1000 € zurück.... ich kann gar nicht nachvollziehen, warum. Geschlüsselt war sie als freiwillig gesetzlich versichert, Höchstbeitrag allgemein und Arbeitgeberzuschusshalber Gesamtbeitrag... ich habe die LODAS Berechnung für die Beiträge nicht manuell nachvollzogen, aber mir nun natürlich 2025 mal genauer angeschaut und dabei festgestellt, dass LODAS das ganze Jahr über jeden Monat diesselben Beiträge für die KV und PV berechnet hat, unabhängig davon, ob das Entgelt sich geändert hat oder ob Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld kamen. Ich versteh wirklich nicht, wo hier der Fehler liegt. Kann mir jemand weiterhelfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was hat den die Arbeitnehmerin verdient?
Hast du eventuell eine Probeabrechnung vorher / nachher damit man den Unterschied erkennt?
verdient hat sie monatlich 4.197,40 €. Im Juni und im November kam je ein halbes 13. Gehalt. LODAS hat konsequent Januar bis Dezember immer folgende Beiträge abgerechnet:
- PV ArbG-Zuschuss 99,23 €
- PV Gesamtbeitrag 198,45 €
- KV ArbG Zuschuss 179,59 €
- KV Gesamtbeitrag: 959,18 €
Ich kann leider keine Probeabrechnung hochladen. Habe einmal die Erfahrung gemacht, dass meine geschwärzten Daten dann doch sichtbar waren.
@DVA1878 schrieb:verdient hat sie monatlich 4.197,40 €. Im Juni und im November kam je ein halbes 13. Gehalt. LODAS hat konsequent Januar bis Dezember immer folgende Beiträge abgerechnet:
- PV ArbG-Zuschuss 99,23 €
- PV Gesamtbeitrag 198,45 €
- KV ArbG Zuschuss 179,59 €
- KV Gesamtbeitrag: 959,18 €
Ich kann leider keine Probeabrechnung hochladen. Habe einmal die Erfahrung gemacht, dass meine geschwärzten Daten dann doch sichtbar waren.
Leider geben deine Zahlen keinen vorher/nachher Vergleich zu.
Ein Screenshot der Probeabrechnung ohne den oberen Teil / ohne Mitarbeiterdaten wäre hilfreich.
Was ich mich erstmal frage:
Warum ist der AG-Zuschuss bei der KV so gering und nicht die Hälfte?
Selbst ein halber Zuschuss mit 7,3% wäre man schon bei 306,41 EUR mit dem regulären Gehalt?
Wurde der AG Zuschuss eventuell manuell hinterlegt?
Danke für den Tipp, habe nun 2 Dateien angehangen. Vorhin hatte ich leider einen Tippfehler beim ArbG Zuschuss zu KV, der betrug tatsächlich 479,59 €. Und es wurde kein Betrag hinterlegt.
Ich habe mal geschaut. Als freiwillig gesetzl. Versicherter wurde der Höchstbetrag (BBG) herangezogen, während jetzt als Pflichtversicherter nur der Beitrag auf das tatsächliche Gehalt gerechnet wurde.
Der Mitarbeiter muss bei einer Krankenkasse sein, welche einen Prozentsatz von 17,4% hat.
AG + AN jeweils 8,7 %
8,7% von 4.197,40 brutto entspricht 365,17 EUR. -> wie abgerechnet
Als freiwillig Versicherter wurden 479,59 EUR abgerechnet. Wenn das 8,7% sind, dann wurde hier als Bemessung 5.512,53 EUR (Rundungssache) die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) rangezogen anstatt das tatsächliche Gehalt.
Mitarbeiter und Arbeitgeber haben dementsprechend beide zu viel Beiträge für KV und PV bezahlt.
Beide erhalten eine Erstattung.
Vielen Dank. Den Gedanken hatte ich auch, aber als ich eine Probeabrechnung rückwirkend ab Januar 2024 gemacht habe, und statt "halber Gesamtbeitrag" dann "Berechnung aus dem tatsächlichen Entgelt" hinterlegt habe, hatte ich für 2024 dennoch keine Nachberechnung..
bei gleichem Gehalt wie in 2025?
Die BBG war in 2024 noch bei 5175 EUR brutto.
Mein zweiter Gedanke ist die fehlende Mehrfachbeschäftigung.
Die Versicherungspflichtgrenze ist in der Regel höher als die BBG.
Wenn ich einen freiwillig Versicherten abrechne der bei mir weniger als die BBG verdient, dann muss er noch einen Zweitjob haben, sonst wäre er kein freiwillig Versicherter. Eventuell fehlt dies bei Lodas. Wäre zumindest jetzt erstmal meine Vermutung.
Danke, das ist es. Im Dokument https://help-center.apps.datev.de/documents/1021082 habe ich auch nochmal schwarz auf weiß lesen dürfen, dass sich in dem Fall immer auf die BBMG bezogen wird...