Hi ihr lieben,
ich habe eine Frage: Ein Mitarbeiter ist zum 31.12.2021 ausgeschieden. Nun muss noch etwas nachberechnet werden. Mach ich dies im Zuge eine Wiederholungsabrechnung im Dezember oder eher mit einer Nachberechnung im Januar?
LG
Sabrina
Hallo Sabrina,
technisch gesehen ist beides möglich.
Wenn Sie sich für eine Nachberechnung im Januar entscheiden und sich evtl. auftretende steuerliche Änderungen noch auf das Jahr 2021 auswirken sollten (mit einer Korrektur der schon erstellten Lohnsteuer Bescheinigung), müssen Sie auf das Entstehungsprinzip umstellen.
Hinterlegen Sie dazu unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/ Sonstige Angaben/Versorg. im Register "Einmalbezüge/ Sonstige Angaben" im Bereich "Sonstige Angaben" die steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr "Entstehungsprinzip".