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Nachberechnung ins Vorjahr

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letzte Antwort am 06.02.2024 11:45:49 von tbehrens
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Andreas7
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen, 

 

ein Mitarbeiter scheidet zu Ende Januar aus. Im November wurde Weihnachtsgeld bezahlt, welches per Nachberechnung im Januar wieder einbehalten wurde. Jetzt fällt auf, dass sich die Abzüge im November für die Einmalzahlung auf 403 € für Steuern und SV belaufen. Mit der Januar Abrechnung werden allerdings "aus NB 11/2023" -792 € einbehalten. 

 

Ich vermute, dass die Differenz etwas mit dem Zufluss- bzw. Entstehungsprinzip zu tun hat, bin mir da aber nicht vollkommen sicher, dass es wirklich daran liegt. Der Betrag der im Januar abgezogen wurde, ist identisch mit dem ausbezahlten Betrag im November.  

 

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus. 

tbehrens
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
142 Mal angesehen

Steuerrechtlich landet das Entgelt in 2024, welche mit 1/24 gerechnet wird.

SV-rechtlich wird 2023 wieder aufgerollt, so dass die SV-Beiträge in 11/23 wieder erstattet werden.

 

Für eine genaue Erklärung wäre die Abrechnung 1/24 und 11/23 hilfreich.

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letzte Antwort am 06.02.2024 11:45:49 von tbehrens
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