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Nachberechnung ins Vorjahr Steuerbrutto Folgejahr

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letzte Antwort am 25.02.2026 09:11:35 von Kristin_Frohmeyer
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LohnLodas1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

folgender Fall:

 

mit der Lohnabrechnung 01/2026 wurden normale Stunden nachberechnet.

Bearbeitungsmonat 01/20026, Nachberechnung 10/2025 + 11/2025 + 12/2025.

Die SV wurde in 2025 verbeitragt.

Bei der Lohnsteuer steht auf den Nachberechnungen: Steuerbrutto Folgejahr.

Auf der Abrechnung 01/2026 erscheint dieses Steuerbrutto.

Allerdings wird keine Lohnsteuer einbehalten. Kann das sein?

Das Steuerbrutto 2025 betrug insgesamt 22.712,-.

 

Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
167 Mal angesehen

Hallo @LohnLodas1,


ja, das kann sein.


Sozialversicherungsrechtlich gilt das Entstehungsprinzip. Die Beiträge werden dann fällig, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Arbeitsentgelt entstanden ist.


Steuerrechtlich gesehen gilt sowohl für laufende Bezüge als auch für sonstige Bezüge das Zuflussprinzip. Die Lohnsteuerschuld entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.


Für die Berechnung der Lohnsteuer werden die Steuermerkmale des aktuellen Abrechnungsmonats zu Grunde gelegt.


Weitere Informationen zur Nachberechnung in das Vorjahr finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1034430 - Nachberechnung Vorjahre - Grundlagen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.02.2026 09:11:35 von Kristin_Frohmeyer
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