abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nachberechnung ausgetretener Mitarbeiter im Vorjahr

6
letzte Antwort am 15.01.2021 09:37:13 von n_troike
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 7
894 Mal angesehen

Liebe Community,

 

da mich dieses Thema jedes Jahr wieder begleitet und ich denke, dass ich es nun richtig mache, würde es mich freuen wenn jemand da mal rüber guckt und seine Meinung dazu abgeben kann.

 

Ich befinde mich im Monat 01/2021 (also Januar ist noch nicht abgerechnet).

Leider habe ich im Dezember 2020 einige Mitarbeiter, die ausgetreten sind.

Zum Zeitpunkt als der Lohn Dezember 2020 ans Rechenzentrum ging, wusste man noch nicht wieviel Überstunden usw. noch anfallen, also bezahlt werden müssen. Ein Mitarbeiter bekommt auch noch eine Abfindung und ein anderer steuerfreie Verpflegungspauschale.

 

Lösung:

Die Werte im Bearbeitungsmonat 01/2021 unter Erfassungstabelle Nachberechnung 12/2020 erfassen und dann bei diesem Arbeitnehmer auf Entstehungsprinzip ändern.

 

Zwei Fragen habe ich dazu:

In welchen Bearbeitungsmonat muss auf Entstehungsprinzip geändert werden? 12/2020 oder 01/2021?

Gibt es Lohnabrechnungsvarianten 2020 bei denen man es so nicht machen sollte. Kann das Probleme bei bisher abgerechneten Lohnarten geben (Kurzarbeit, BAV…)?

 

Vielen Dank im Voraus.

Nico

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
870 Mal angesehen

Warum machst du für die Arbeitnehmer nicht einfach eine Wiederabrechnung einzelne Mitarbeiter? Die kannst du doch noch so lange machen, wie du den Januar noch nicht abgerechnet hast. Fände ich jetzt am einfachsten.

 

Wenn du es aber doch mit dem Januar abrechnen möchtest, solltest du anhand der Probeabrechnung erkennen können, ob du das Entstehungsprinzip im Januar oder doch schon im Dezember schlüsseln musst. Theoretisch müsste einmal die korrigierte Dezember-Abrechnung die Steuerberechnung in der Dezember-Abrechnung ausweisen, das andere Mal die Steuerberechnung in 2021. Bin mir aber nicht komplett sicher, da ich es immer über Wiederabrechnung mache. Aber eine Probeabrechnung kann ja nie schaden 😉

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 7
859 Mal angesehen

Hallo Nico,


wenn der Monat 12/2020 mit der Erstabrechnung komplett des Monats 01/2021 nachberechnet werden soll, ist das Vorgehen richtig.
 - Bearbeitungsmonat 01/2021 wählen und unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard die entsprechenden Werte für den Nachberechnungsmonat 12/2020 in der Tabelle erfassen.


Um eine neue Lohnsteuer-Bescheinigung für das Jahr 2020 zu erhalten, muss, wie Sie schon richtig angemerkt haben, das Entstehungsprinzip hinterlegt werden unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte  Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr für einzelne Mitarbeiter oder unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr für alle Mitarbeiter.

 

Der Bearbeitungsmonat spielt dabei keine Rolle. 


Probleme bei bisher abgerechneten Lohnarten sind uns in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Natürlich wirkt es sich auf das Kurzarbeitergeld im Monat 12/2020 aus, wenn das Brutto-Entgelt und somit eventuelle das Soll- bzw. das Ist-Entgelt erhöht wird.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 7
831 Mal angesehen

Hallo Flitze0815,

 

leider hat mir noch keiner gezeigt wie das mit der Wiederholabrechnung von statten geht und was man da alles zu beachten hat. Der Dezember ist ja schon gelaufen, alles bezahlt, alles verschickt.

Ich bin hier allein und müsste mich erstmal in das Thema reinlesen um zu beurteilen, ob es das ist was ich benötige.

 

Vielen Dank für die Antwort.

Nico

0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
829 Mal angesehen

Vielen Dank Frau Simmerlein,

 

ich habe es bei beiden Mitarbeitern einzeln hinterlegt.

 

Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr 

 

Sehe auch, wenn ich den Bearbeitungsmonat auf 12/2020 und 02/2021 wechseln, dass es dort ebenfalls auf Enstehungsprinzip steht.

 

Ich gehe davon aus, dass es sich nach dem Versenden des Lohns 01/2021 an das RZ wieder auf 

den ursprünglichen Stand zurück setzt.

 

Die Probe sieht gut aus.

 

Vielen Dank Nico

0 Kudos
Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 7
808 Mal angesehen

Moin Nico,

Vorgehensweise wäre diese: 

Bearbeitungsmonat wechseln zu 12/20

Bewegungsdaten nacherfassen, evtl. Austrittsdatum erfassen falls noch nicht geschehen

Bereits ausgezahlten Betrag erfassen!!!

Probeabrechnung anfordern.. und zwar im Sende-Fenster auch den Monat auf 12/20 abändern, Wiederholungsabrechnung EINZELNE Mitarbeiter wählen und nur die auswählen, die du korrigieren möchtest, Probeabrechnung kommen lassen, kontrollieren.. 

wenn alles gut, dann die Daten wie bei der normalen Abrechnung ins Rechenzentrum schicken... nur mit dem Unterschied, dass die Abrechnungsart nicht die Einzelabrechnung komplett ist, sondern Wiederabrechnung einzelne MA

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 7
801 Mal angesehen

Danke Flitze0815 😀

0 Kudos
6
letzte Antwort am 15.01.2021 09:37:13 von n_troike
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage