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Nachberechnung Weihnachtsgeld (als Abzug) aus Vorjahr

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letzte Antwort am 24.03.2025 16:22:38 von clegewie
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clegewie
Einsteiger
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Ich habe in LODAS eine Nachberechnung ab 06/2024 angestoßen, weil bei einem Mitarbeiter die Umlagen falsch geschlüsselt waren (ab Eintritt 06/2024). 

 

In Folge der Nachberechnung, die bezogen auf die Umlage auch wunderbar geklappt hat, ist bei einer anderen Mitarbeiterin das in 11/2024 gezahlte Weihnachtsgeld gekürzt worden:

 

 

clegewie_0-1742578055561.png

 

Diese Mitarbeiterin hat folgende Besonderheiten:

1. ein reduziertes Gehalt ab 01/2025

2. eine Nachberechnung in 03/2025 auf 01/2025 aufgrund von Kinderpflege mit Krankengeld

 

Die Kürzung des Weihnachtsgeldes ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt und ich habe keine Idee, wie sie berechnet wurde. Das ursprünglich gezahlte Weihnachtsgeld erfolgte als Sonderzahlung formelmäßig aus dem Durchschnitt der Monate 01 bis 11/2024.

 

Wie kann ich nachvollziehen warum die Nachberechnung erfolgte?

 

Wie kann ich die Nachberechnung rückgängig machen sodass auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen richtig sind?

 

Für Ideen bin ich dankbar!

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
164 Mal angesehen

Hallo,

Das kommt mir auch spanisch vor, aber hast Du eventuell mal später eine rückwirkende unbezahlte Fehlzeit bei dieser Mitarbeiterin auf den November eingepflegt, die durch die Rückrechnung neu angestoßen wurde? Wenn dann womöglich noch bei der Lohnart vom Weihnachtsgeld beim Mitarbeiter bei der Kürzung Teilmonat kürzen / Ausfallmonat kürzen steht, könnte das womöglich zusammenhängen. Ist es eine Abrechnung vom öffentlichen Dienst?

Wenn nein, was passiert denn, wenn Du über eine Nachberechnung den reduzierten Betrag wieder positiv abrechnest, so dass sich der Abzug und die Rückgängigmachung gegeneinander aufheben würden?

Bin auf des Rätsels Lösung wirklich schon gespannt. Halt uns bitte unbedingt auf dem Laufenden.

 

PS: im Hinweisprotokoll war nichts rauszulesen?

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
117 Mal angesehen

Eine Änderung (Gehaltsanpassung) in der Zukunft also für 2025 kann keine Auswirkung auf 11/24 haben. Welche ursprüngliche Eingabe wurde gemacht für das WG? Wenn der Durchschnitt berechnet wurde, sollte die Auswertung 530 unter Mandantendaten > Temp. Auswertungssteuerung > Auswertungsabruf Mandant temporär abrufen werden. Wurde Einstellungen bezüglich des Durchschnittsspeichers vorgenommen (Auswertungen 504 prüfen)?

clegewie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Es war tatsächlich eine fehlerhafte Fehlzeit 2024 enthalten, die hier zur Nachberechnung geführt haben muss. Allerdings kann die auch der Höhe nach gar nicht zu einer solchen Durchschnittsveränderung geführt haben. Auch nach Löschung dieser Fehlzeit und erneuter Nachberechnung bleibt der Abzug enthalten.

Ich habe nunmehr den Abzugsbetrag manuell hinzugefügt. Immerhin stimmt nun die Abrechnung wieder.

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letzte Antwort am 24.03.2025 16:22:38 von clegewie
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