Wir haben ab Januar 2024 einen neuen Mandanten übernommen und jetzt ein Urteil über eine Nachzahlung vom Arbeiterlohn für einen Mitarbeiter erhalten. Dieser ist jedoch bereits zum 31.12.2023 ausgeschieden. Ob eine Nachberechnung durch den Vorberater erfolgen kann, ist unklar. Welche Möglichkeiten gibt es diese Nachberechnung zu machen?
Über welches Programm hat der Vorberater abgerechnet? Nicht L&G?
Er hat über Lodas abgerechnet.
Hallo,
Nachberechnungen für Monate vor dem ersten Abrechnungsmonat in Lohn und Gehalt sind nicht möglich.
Die beste Lösung ist, dass der Vorberater die Korrektur durchführt.
Oder Sie legen den Mitarbeiter im aktuellen Abrechnungsmonat an und rechnen die Nachzahlung ab.
Wenn der Mitarbeiter bereits eine andere Beschäftigung hat, melden Sie ihn als Nebenarbeitgeber zum ELStAM-Verfahren an.