Wir haben ab Januar 2024 einen neuen Mandanten übernommen und jetzt ein Urteil über eine Nachzahlung vom Arbeiterlohn für einen Mitarbeiter erhalten. Dieser ist jedoch bereits zum 31.12.2023 ausgeschieden. Ob eine Nachberechnung durch den Vorberater erfolgen kann, ist unklar. Welche Möglichkeiten gibt es diese Nachberechnung zu machen?
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