Hallo liebe Kollegen,
ich habe aktuell ein kleines Problem mit einer AN.
Fall:
AN ist seit 07-2020 angestellt bis 12-2021.
04-2021 zieht Sie von DE nach Holland. Leider hat der ehemalige Kollege nicht berücksichtigt, dass die SV Beiträge, hier dann für unseren deutschen AG wegfallen.
Somit muss ich jetzt eine Nachberechnung von Arpril 2021 bis Dez. 2021 machen.
Da habe ich im April den Beitragsschlüssel von 1111 auf 0000 geändert.
Die Probeabrechnungen sieht auch gut aus, aber leider erscheinen 4 Fehlermeldungen...
- Abgabegrund 12. Anmeldung Beitragsgruppenwechsel Meldezeitraum: 20210401 - DEÜV : Der Beitragsgruppenschlüssel ist für die gewählte PErsonengruppe nicht zulässig.
- Sozialversicheurng: Die Beitragsgruppe zur SV ist für die PErosnengruppe 101 nicht zulässig.
Was habe ich übersehen/falsch gemacht...?
Gibt es für solche Fälle eine eigene PErsonengruppe / Beitragsgruppelschlüssel?
Vorab Dankeschön 🙂
Was habe ich übersehen/falsch gemacht...?
Die Beschäftigung ist weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Der Umzug in die Niederlande ändert nichts daran. Kurze Info hier zu finden:
Aber doch nur, wenn sie zu 100% in D arbeitet oder kein wesentlicher Teil der Beschäftigung (weniger als 25%) in den Niederlanden ausgeübt wird.
Da wir nicht wissen, wo die Beschäftigung zu welchem Anteil ausgeübt wird, können wir auch nicht sagen, wo sie sozialversicherungspflichtig ist.