Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Im April arbeiten unsere AN in Kurzarbeit. Der AG will auf 80 % des ursprünglichen Nettos aufstocke.
Das Netto ohne KUG würde bei 1.974,04 € liegen. 80 % davon sind 1.579,23 €.
Der AN hat 22 Kurzarbeiterstunden, die ich über LA 410 eingepflegt habe. Dazu kommen 16 h über die Lohnart 414 für das Feiertags-KUG. Jetzt ist sein Netto bei 1829,22 €.
Jetzt muss ich doch gar nicht mehr aufstocken ? Oder wo ist mein Denkfehler???
HILFEEEEE!!!!
Und noch ein Post mehr zu diesem Thema.
Wenn ihr AG bis zu maximal 80% des alten (ohne Kurzarbeit) aufstocken möchte und das Netto durch KUG und Feiertagskug bereits mehr als 80% des alten Netto beträgt entfällt ein Zuschuss.
Daher sind hier die Vereinbarungen -was genau der AG mit dem AN - vereinbart hat so wichtig.
In ihrem Beispiel ohne dass ich jetzt nachgerechnet habe ob das KUG stimmt, die Stunden stimmen die Umrechnung usw. usw. erhält der AN bereits 92,67% des alten Nettos.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückantwort.
Mal davon abgesehen, dass ich bei der Berechnung schon aussteige ( ich habe versucht mich mit sämtlichen Berechnungsbeispielen durchzuhangeln), gehe ich davon aus, dass das Programm korrekt rechnet.
Ist es denn richtig, 16 Feiertags-Stunden anzugeben? Es wurde nicht gearbeitet, die Kollegen sind eigentlich in Kurzarbeit, bei ca. 4 h beispielsweise.
Es lässt sich alles Punkt für Punkt und Euro für Euro und cent für cent nachrechnen.
Die Frage ist Vollzeitarbeit und Vollausfall bei 8 Std/ Tag = 40 Std. Woche.
Es stellt sich dann die Frage würde aber auf dem Fehler/ Hinweisprotokoll stehen ob Stunden gekürzt wurden. Datev geht im Regelfall von 173,33 Std je Monat aus.
Im April haben Sie aber insgesamt 176 Stunden ( inkl. 16 Feiertags KUG Stunden). Daher müssen Sie dem Programm mitteilen - ich glaube es war monatliche Arbeitszeit das im Monat April mit 176 STud. gerechnet werden muss zudem muss die Umrechnung von festgezügen bei Kurzarbeit geändert werden. Erst dann
wird die Kürzung um 2,67 STunden aufgehoben, denn dies wäre falsch.
Die 176 h habe ich eingetragen bei Mandantendaten-Arbeitszeiten-Monatliche Arbeitszeit.
Eine Fehlermeldung zur Stundenkürzung habe ich nicht erhalten.
Beigefügt ist die Berechnung.
Sie sind mein Held, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten!
Hallo Herr Bodensee,
ich habe die 176h geschlüsselt in Mandantendaten und monatliche Arbeitszeiten.
Muss ich zusätzlich folgendes schlüsseln?
"Schlüsseln Sie dafür unter Personaldaten | Entlohnung | Monatslohn im Feld Kennzeichen Monatslohn den Eintrag "Abrechnung von Monatslöhnern" und im Feld "Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten" die Hinterlegung "feste Bestandteile des Monatslohns / Sollarbeitsstunden".
Damit wird nicht mehr auf die Formel (wöchentl. AZ x 13/3) sondern auf die Stunden gegriffen, welche unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit, geschlüsselt sind."
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie in meiner beigefügten Berechnung der betrag des fiktiven Entgelts aus Feiertags-KUG zu Stande kommt? Alles andere konnte ich nachvollziehen!
Vielen Dank!
Hallo,
bei einem Festbezugsempfänger wird für die Gehaltskürzung die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Die Gehaltskürzung erfolgt über die Formel: Wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3. Wenn die Gehaltskürzung mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, dann wählen Sie Mandantendaten | Monatslohn und aktivieren unter unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden.
Eine genaue Erklärung der einzelnen Werte auf der Auswertung 102 - Bruttosoll-/ Istentgelt Kug, finden Sie in unserem Lernvideo.